Ladendiebstahl mit 12 Jahren - rechtlich korrekte Strafe?

11 Antworten

Hallo,

zunächst einmal ist die Fangprämie mit 100 € weit überhöht. 50 € sind bei einem Erwachsenen gerechtfertigt, bei einem Kind wäre sie - wenn überhaupt - noch niedriger.

Kostenschuldner für die Fangprämie ist aber nicht der Erziehungsberechtigte, sondern der Dieb.

Von daher hätte der Geschäftsführer einen Rechtstitel beantragen/einklagen müssen, den er dann irgendwann einmal, wenn das Kind erwachsen wäre, vollstrecken könnte.

Das Hausverbot ist ok, eine Zuwiderhandlung hat aber strafrechtlich keine Konsequenzen, da er noch nicht strafmündig ist.

mfG Dabbel

das kann nicht sein. Er darf deinen Bruder nicht bestrafen und es deiner mutter höchstens mitteilen, außer es steht im eingang so

danke für die reichlichen Antworten... eine Fangprämie war es definitiv nicht, da der Geschäftsführer die 100 euro als Ersatz für die geklaute Flasche Spezi haben wollte, wie er es genau fomuliert hatte muss ich nochmal nachfragen. Lustigerweise hat meine Schwester früher in dem Geschäft gearbeitet und der Typ hat ihr am nächsten Tag gleich mal von der ganzen Geschichte erzählt - in meinen Augen auch nicht ok das Verhalten... wie sollen wir nun am besten vorgehen? Die 100Euro Strafe sind für meinen Bruder insofern gar nicht so schlecht da er das Geld für etwas gespart hat was er sich kaufen wollte... aber wenn das kein rechtlich korrektes Verhalten war vom stellvertretenden Geschäftsführer würde ich gern etwas dagegen tun dass er sowas nicht mehr macht...

unter welcher Voraussetzung wurden die 100 € abverlangt (exakte Angabe erforderlich), evtl. ist Nötigung drin.

Hat deine Mutter eine Quittung für die 100€ bekommen? Oder unabhängige Zeugen, die sie unterstützen würden? Dann kann sie zum diesem Hilfsgeschäftsführer gehen und die 100€ zurük verlangen - ggf. mit Anzeige wegen Nötigung drohen.

Nein, das hätte er nicht gedurft. Zunächst mal war das "nicht rufen" der Polizei kein Entgegenkommen von ihm. Die hätten eh nix machen können, weil das Verfahren gegen Strafunmündige zwingend einzustellen ist.

Die 100,-€ hätten sie nur von Deinem Bruder, nicht von der Mutter verlangen dürfen. Wenn er das Geld nicht hat, dann hätte er eben Schulden bei dem Laden gehabt. Zudem sind 100,-€ zuviel. Es gibt ein - wenn auch schon sehr altes - Urteil, daß eine "Fangprämie" maximal in Höhe von 50,-€ zulässig ist. Wenn dem Laden dadurch höhere Kosten entstanden sind, hätte er dies nachweisen müssen.

Wenn das die Hausordnung in dem Laden so vorsieht,dann darf ein Betrag von 100€ eingefordert werden.

nein, das ist nicht wahr. du kannst eine hausordnung nicht an den deutschen gesetzen vorbei machen.

Ja vielleicht - aber nicht bar ohne Quittung! Und nicht von der Mutter.

@Jorgfried

XD na, wenn er sich 100 euro von nem 12jaherigen geben laesst, is das erst recht illegal. abgesehen davon find ich es selbst als bestrafung dumm "du hast gestohlen? na warte, dir werd ichs lehren, indem ich DIR jetzt was stehle!"...dann lieber (aus rein erzieherischer sicht) den jungen nach der schule dort hinschicken, damit er sauber macht oder den parkplatz aufraeumt oder irgendwie sowas, um den nicht entstandenen schaden wieder wett zu machen.