Ladendiebstahl als Minderjährige begangen, Folgen?
Ich habe vor paar Wochen einen Ladendiebstahl begangen. Der Wert beläuft sich auf unter 5€.
Ich bin 16 komme aus Bayern, Ersttäterin und Serbin mit unbefristeten Aufenthaltstitel.
Habe Hausverbot, Bearbeitungsgebühr von 50€ wurde gezahlt.
Meine Fragen wären:
- Muss ich eine Geldstrafe bzw. Sozialstunden ableisten ?
- Besteht die Gefahr einer Abschiebung?
- Was passiert wenn das Verfahren eingestellt wird?
5 Antworten
Wenn das ganze zu einer Anzeige kommen sollte dann wirst du wohl entweder eine Geldstrafe zahlen müssen, wenn du das nicht kannst, bekommst du Sozialstunden.
das alles setzt aber voraus das der laden eine Anzeige gegen dich erstattet oder es bei hausverbot beläst
Eltern Haften für Ihre Kinder ^^
wenn es zu einer Anzeige kommen sollte kann ein Busgeld gegen die Eltern verhängt werden und wenn die dieses nicht zahlen wollen, dann gibt es sozialstunden ;)
In welchem Land lebst Du?
Wenn du keine Ahnung hast, lass es doch einfach. Jeder ist für den Schaden, den er verursacht, selbst verantwortlich. Auf das Alter kommt es dabei 0,0 an. Selbst wenn dein 3 jähriges Kind einen Schaden verursacht, musst du nicht deswegen SE zahlen, sondern höchstens für dein eigenes Verschulden, z.B. für die Verletzung der Aufsichtspflicht. Kannst du nachweisen, dass diese nicht verletzt ist, wovon man bei 16 jährigen in der Regel ausgehen kann, da diese eine gewisse Reife haben, trägt kein Elternteil eine Schuld am Schaden.
Bei Ersttätern wird das Verfahren zu 99 % ohne Auflagen und Weisungen eingestellt.
Beim nächsten Mal sähe die Sache allerdings anders aus.
Es war wahrscheinlich ziemlich unnötig, die Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Die bringt dich im Strafverfahren wenig weiter; ich hoffe, du hattest dir diesbezüglich nicht falsche Hoffnungen gemacht und bezahlt, um Milde zu erhalten und weil du dich schuldig fühltest.
Ich persönlich würde spontan darauf tippen, dass man das Verfahren gegen eine Auflage einstellt, nach der du einige Sozialstunden abzuleisten hast. Im Übrigen giltst du dann weiter als unschuldig, dh nicht vorbestraft.
Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht.
Meistens wird bei ersttätern die Anzeige fallen gelassen und nur ein innerpolizeilicher Eintrag gemacht. Wegen einem kleinen Diebstahl passiert meistens gar nichts.
Also wird auch im polizeilichen Führungszeugnis nichts stehen
Das kann noch paar Wochen dauern, wenn dort was passiert. Das bekommst du per brief mitgeteilt.
War es das wert, etwas für 5 Euro zu klauen?
Keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht!
Und die Wahl "Geldstrafe oder Sozialstunden" gibt's auch nur in Taka-Tuka-Land.