L17 mit Überstellungskennzeichen?

2 Antworten

Du darfst Führerscheinrecht und Zulassungsrecht nicht mischen. Du hast das Recht, mit deinem L17- Führerschein in Österrreich Pkw der Klasse B mit Begleitung zu führen. Welche Art der Zulassung dieses Fahrzeug hat ist dabei unerheblich. Überstellungskennzeichen in Österreich entsprechen roten Kennzeichen in Deutschland und dienen zu Überführungsfahrten. Es geht also nur um die Fahrzeugart ( Pkw) und nicht um die Art der Zulassung des Kfz.

Klar kannst du das...die Zulassung und deine Fahrerlaubnis haben ja nichts miteinander zu tun :-)