KVB Schwarzfahren?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Anzeige wegen "Beförderungserschleichung" ist noch nicht da? Da kommen sicher noch mal ein paar hundert E / Sozis auf dich zu.

§> 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Ich nehme an, dass du schwarz fährst und dich bemühst, dass es keiner merkt. Damit ist auch der Strafbestand des Schwarzfahrens erfüllt. Meist sind die Kontrolleure zufrieden, wenn du das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlst, das sind z.Z. 40€. Wenn sich das häuft, dann können die aber auch eine Anzeige machen. In diesem Fall kommt dann auch eine Strafe auf dich zu, die ganz empfindlich ausfallen kann.

Der Straftatbestand heißt: Erschleichen von Leistungen und wird strengstens verfolgt. http://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen

Du kannst regelmäßig mit einer Anzeige und auch einer Verurteilung rechnen. Meistens aber nur eine Geldstrafe um die 7 Tagessätze.

Übrigens: Wenn du nicht gerne schwarz fährst, warum tust du es denn? Hast du eine Autommatenallergie? Am Geld kann es ja nicht liegen, denn deine Methode scheint mir teurer zu sein.

Franticek  24.03.2013, 01:40

Wenn man versucht, unerkannt ohne Bezahlung durchzukommen, dann trifft der genannte Tatbestand zu. Teilt man aber z.B. schon beim Einsteigen allen mit, dass man nicht bezahlen will, dann ist das kein "Erschleichen" von Leistungen mehr. Dann wird eine Anzeige wegen Schwarzfahren ins Leere laufen.

birne58  24.03.2013, 01:47
@Franticek

Nun sind wir hier aber in keinem juristischen Seminar und behandeln theoretische Fälle sondern bemühen uns ganz konkret, die Antwort auf die Frage zu geben. An welcher Stelle konntest du erkennen, dass das von dir beschriebene Verhalten durch den Fragesteller angewendet wurde? Vielmehr wurde vom Fragesteller der Straftatbestand sogar eingeräumt.

birne58  24.03.2013, 01:49

Was ich vergessen hatte: Du kannst von dem Beförderungsunternehmen ein Hausverbot bekommen. Dann darfst du keine Einrichtung und keine Bahn mehr betreten. Tust du es dennoch und wirst erwischt, gibt es eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Kann es geben, um den Besserwissern mal direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen.