Kurzfristige Planänderung auf der Arbeit?

5 Antworten

darf ich ,,Nein'' sagen?

Ja, darfst Du.

Dein AG hat den Arbeitsplan im Voraus bekannt gegeben und somit sein Weisungsrecht verbraucht. Änderungen gehen jetzt nur noch in beiderseitigem Einverständnis oder wenn der AG einen "dringenden" Notfall nachweisen kann, der Deine Anwesenheit im Betrieb unumgänglich macht.

Da muss er aber schon nachweisen können, dass dem Betrieb beträchtlicher Schaden entsteht, der z.B. Arbeitsplätze oder einen Auftrag kosten könnte, wenn Du nicht arbeitest.

Ein AN hat auch ein Recht zur Freizeitplanung und der AG kann ihn jetzt nicht für seine Krankheit "bestrafen", indem er einfach den Arbeitsplan ändern möchte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es müssten schon wichtige betriebliche Gründe sein um so etwas verlangen zu können und dann müsste er auch ggf. noch einige Kosten tragen.

Deine Erkrankung ist kein ausreichender Grund.

Schau mal hier rein:

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/kurzfristige_dienstplanaenderung

https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/aktuelles/sind-kurzfristige-dienstplanaenderungen-erlaubt.aspx

Weise den Chef darauf hin, dass er Urlaub schon lange gebucht und bezahlt ist und weise ihn darauf hin, dass es keinen betrieblich wichtigen Grund gibt Dir den Urlaub zu verweigern.

Du darfst also Nein sagen und ein Kündigungsgrund sit das auch nicht, siehe 2. Link.

Aber das ist kein Urlaub , nur ein freier Tag an dem ich nicht arbeiten musste . Da ich ja nur 2x die Woche arbeite

@Zeynep1996

Das ist ohne Bedeutung.

Laut Dienstplanung warst Du für Silvester nicht eingeplant - ergo hast Du Deine Reise gebucht und es gibt keinen wirklichen arbeitsrechtlichen Grund diesen Dienstplan zu ändern.

Aufgrund eines Krankenstands ist er nicht berechtigt, Dich dafür an anderen Tagen arbeiten zu lassen. So kurz vor Silvester geht das nur mit beidseitigem Einverständnis. Kurz gesagt: Wenn Du nicht kannst, musst Du nicht.

Dienstplanänderungen gehen schon mit einer Vorankündigung von 4 Tagen, aber nicht so in diesem Fall, weil da kein ausreichender betrieblicher Grund vorliegt.

Du musst rein gar nichts sagen. Dein Urlaub würde bewilligt udn wenn er nicht einen Notstand vorzuweisen hat kannst du getrost verreisen