Kurze Mietdauer - Miete drei Monate im Voraus zahlen + Kaution?
Hallo,
ich werde demnächst drei Monate Praktikum in einer anderen Großstadt absolvieren. Ich habe bereits ein Zimmer/ kleine Whg. gefunden, die ich auch nur für die drei Monate anmieten kann. Die Whg. habe ich auch mit Begleitung besichtigt (4 Augen sehen ja mehr als 2) und sie ist vollkommen ok.
Der Vermieter möchte jedoch die gesamte Miete + die Kaution (1MM) bei Vertragsabschluss bekommen. Seine Argumentation lautet " um sicher zu gehen, dass er im Notfall seinem Geld nicht lange hinterher laufen muss."
Sprich, ich bekomme, einen Vertrag und eine Quittung über die Bezahlung. Am Einzugstag, dann natürlich auch den Schlüssel. Er sagte auch er würde sich auch nochmal extra ausweisen, beim Vertragsabschluss, damit ich auch sicher bin, dass er derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Soweit scheint er schon seriös zu sein. Trotzdem habe ich etwas Bauchschmerzen bei dieser Regelung.
Wahrscheinlich darf er laut Gesetz solche Forderungen stellen, aber ist so etwas in Deutschland üblich? Und was passiert wenn mitten in der Mietzeit irgendetwas passiert und er den Vertrag nicht mehr erfüllt. Ist mein Geld dann endgültig futsch?
Weiß jemand etwas dazu? Was habt Ihr für Erfahrungen?
4 Antworten
in Großstädten ist das für Kurzzeitige Vermietungen ziemlich üblich. Falls er seine Pflichten nicht erfüllt, dann hast du einen Anspruch dein Geld (anteilig) zurück zu bekommen - ob dir das wirklich hilft (ob er Geld hat es dir zurück zu geben) ist fraglich - deswegen wird die Kaution meist auf einem Konto angelegt, zu dem ihr nur gemeinsam zugriff habt.
Sei froh das du was gefunden hast für Kurzmiete , das ist sehr schwierig da die meisten nur langzeit Miete wollen, ich hatte eine Ähnliche situation und musse im Hotel oder bei Bekannten wohnen :(
Was soll passieren ihr macht einen Vertrag über die Laufzeit schriflich zahlt die Miete + Kaution bekommt schüssel dann ziehst du aus. Fertig. Auf jeden fall Strom und Wasser VORHER + Hinterher + Schäden ? schriflich festhalten und auch vom Vermieter unterschreiben lassen.
Sollte z.b. das Waschbecken defekt sein unbedingt fotographieren + bestätigen lassen. Ist egal ob du jetzt 3 Tage oder 3 Jahre da wohnst , es gllt immer alles was nur schriftlich ist.
hier das formular
http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrecht/recht-und-urteile/wohnungsuebergabe.html
Auf Immobilenscout gibt es ein gutes Ein+Auszugformular .
Laut Gesetz darf der Vermieter vor Mietbeginn weder Miete noch Kaution verlangen.
Und was passiert wenn mitten in der Mietzeit irgendetwas passiert und er den Vertrag nicht mehr erfüllt. Ist mein Geld dann endgültig futsch?
Kann passieren.
Ok, danke. Welcher Paragraph ist das? Wo finde ich nähere Infos dazu? Habe bei meiner Suche nichts dazu gefunden, sondern eher Infos, dass Miete& co. vor Schlüsselübergabe durchaus zu bezahlen ist.
Es handelt sich um einen Kurzzeitmietvertrag. Die Bedingungen sind individuell auszuhandeln. Als Vemieter möchte er wohl die Sicherheit haben, daß nicht nach einem Monat der Mieter plötzlich verschwunden ist und eine vermüllte Wohnung hinterläst. Ich würde die genaue Adresse des Vermieters verlangen und überprüfen. Für drei Monate muß du dich bei einem Versorger für Strom evtl. Gas anmelden. Zählerstände mit dem Vermieter zusammen Ablesen. Am Beginn und am Ende der Mietzeit.