Kurzarbeit Wohngeld, Sozialhilfe
Ich wurde jetzt für 3 Wochen in Kurzarbeit geschickt, da meine Abteilung keine Aufträge erhält und ich auch nicht anderweitig eingesetzt werde. Da ich von der Arge nur 60 Prozent meines jetzigen Nettolohns erhalten werde, welcher zwischen 900,00 und 1000,00 Euro liegt, möchte ich wissen, ob ich Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld, unterstützende Sozialhilfe o.ä. habe. Mit 500,00 - 600,00 Euro kann ich nicht auskommen, da ich Miete, Strom und Telefon zahlen muß. Wer kann mir helfen? An welche Stellen kann ich mich wenden?
11 Antworten

OK, der Reihe nach. Ein prinzipieller Wohngeldanspruch ist vorhanden, allerdings erreichst Du nicht das notwendige Mindesteinkommen. Du wirst also, um Wohngeld tatsächlich zu erhalten, nachweisen müssen, daß die Dir zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes reichen. Wichtig dabei ist, daß Deine Angaben glaubwürdig sind. Kannst Du das entsprechend nachweisen, würde sich der Wohngeldanspruch nach Deinen Angaben auf durchschnittlich 142 € belaufen, diese Zahl kann jedoch nach Mietstufe Deines Ortes nach oben oder unten schwanken. Ein Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht alternativ ebenfalls (allerdings kannst Du nicht beides gleichzeitig beziehen), hier würde sich das ALG II nach Deinen Zahlen in den ersten 6 Monaten auf ca. 81 € belaufen. Danach könnte es Probleme mit der Miethöhe geben, da diese kaum als "angemessen" durchgehen dürfte und der Satz also reduziert wird.

Das Wohngeldgesetz --> http://www.wohngeldantrag.de

Über weitere Einzelheiten erteilt Ihnen die Agentur für Arbeit gerne Auskunft... Das ausführliche Merkblatt über die Voraussetzungen für die Gewährung von Kug und über das Verfahren können Sie dort einsehen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
Frag mal bei der A.für Arbeit nach, was Du noch an Möglichkeiten hast an Leistungen zu bekommen. Dies hat eine Auskunftspflicht! Die Regelleistung für Harzt 4 sind auch schon da da knapp bemessen , daher glaube ich, dass Du auch in Deinem Fall nicht viel zu erwarten hast. Man muss sich leider einschränken. Wohngeld, das kann ich mir durchaus vorstellen. Aber es soll, fällt mir gerade ein, eine Regelung geben, (ist aber Ermessensache), dass man bis zu einem halben Jahr bei der Miete unterstützt werden kann. Auch da mal nachfragen, ob das stimmt.

Da ist Dein normaler Nettolohn ja schon an der Grenze des Existenzminimums. Solltest Dich auf jeden Fall ans Wohnungsamt (Wohngeldantrag) wenden. Und mit dem Arbeitsamt/der Arge über eine Aufstockung unterhalten.

Entweder an das Sozialamt oder an das Landratsamt (von Stadt zu Stadt anders).

Eher nein, Du wirst "nur" ALG I bekommen, denke ich. Aber frag am Besten auf dem Amt nach.
Werde heute zum Wohngeldamt gehen. Kannst du mir gesetzliche Grundlagen dazu geben? Hoffe nur, mir wird auch Hilfe gewährt. Habe mein monatliches Nettoeinkommen bei 60 % meines jetzigen mal ausgerechnet und komme auf einen Betrag von ca. 590,00 Euro netto. Das reicht wirklich nicht aus.