Kurzarbeit in der Gastronomie

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Leider gibt es die Winter-Kurzarbeit nicht für die Gastronomie. in der Gastronomie gibt es zwar festgelegte Saison- Beginn- und Endzeiten und Saisongebiete, aber keine Kurzarbeitsregelung. Ich kenne es aus früheren Jahren, dass die Mitarbeiter mit einem neuen Vertrag in der Hand, entlassen wurden. Diesen legten sie beim AA vor und wurden dann nicht zu einer Stellensuche gedrängt. Ob das die REGEL ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist natürlich Verhandlungssache, wenn man ein Teilrisiko (Winter-Arbeitslosigkeit) übernimmt, es sich dann auch honorieren zu lassen.

Kenne das noch von meinem früheren AG: da würde vor langem auch immer in Nachsaison entlassen. Später änderte sich das: Es wurde mit Zeitkonto gearbeitet. Da stieg ich auch ein. So hab ich dann z.B. über die Saison 360 Überstunden aufgebaut.. Urlaubstage genommen.. und hatte 3 Monate "bezahlt frei". Einerseits genial.. andererseits brauchte man das nach DER Saison/ Überstunden aber auch.