Kurzarbeit in der Gastronomie
Wir sind wie an anderer Stelle schon erwähnt sechs Kolleginnen, alle für einen Vollzeitjob eingestellt. Wie verhält es sich mit der angeblich gastronomieüblichen Entlassung für zwei / drei Wintermonate mit den wärmenden Worten: " Die kriegt ihr schon irgendwie rum, im April könnt ihr ja alle wieder kommen"... Darf er das? .....und gibt es im Hotelgewerbe wirklich keine Möglichkeit im Winter Kurzarbeit anzumelden um Entlassungen zu umgehen?
2 Antworten
Leider gibt es die Winter-Kurzarbeit nicht für die Gastronomie. in der Gastronomie gibt es zwar festgelegte Saison- Beginn- und Endzeiten und Saisongebiete, aber keine Kurzarbeitsregelung. Ich kenne es aus früheren Jahren, dass die Mitarbeiter mit einem neuen Vertrag in der Hand, entlassen wurden. Diesen legten sie beim AA vor und wurden dann nicht zu einer Stellensuche gedrängt. Ob das die REGEL ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist natürlich Verhandlungssache, wenn man ein Teilrisiko (Winter-Arbeitslosigkeit) übernimmt, es sich dann auch honorieren zu lassen.
Kenne das noch von meinem früheren AG: da würde vor langem auch immer in Nachsaison entlassen. Später änderte sich das: Es wurde mit Zeitkonto gearbeitet. Da stieg ich auch ein. So hab ich dann z.B. über die Saison 360 Überstunden aufgebaut.. Urlaubstage genommen.. und hatte 3 Monate "bezahlt frei". Einerseits genial.. andererseits brauchte man das nach DER Saison/ Überstunden aber auch.