Kurzarbeit droht. Was ist mit dem Arbeitslosengeld danach?
Hallo Leute ich brauch mal Euer Wissen: Bei mir in der Fa. droht wahrscheinlich Kurzarbeit. Dazu hätte ich einige Fragen: 1.) Bekomme ich nur die 60% bzw. 67% meines Bruttolohns vom Arbeitsamt? 2.) Was ist mit den restlichen 40% bzw. 33%? Zahlt die der Arbeitgeber an mich weiter oder bekomme ich nur das Geld vom Arbeitsamt? 3.) Wenn ich nach der Kurzarbeit arbeitslos werde, wird dann bei der Berechnung meines ALG dieses Kurzarbeitergeld in der Berechnung aufgenommen? Oder nur die letzten 12 Monate, wo ich volles Gehalt bekommen habe? Vielen Dank an Euch!
2 Antworten

Für die Kurzarbeitstage gibt es grundsätzlich nur die 60%, bzw. 67%! Der Rest geht verloren. Allerdings sehen manche Tarifverträge eine Aufstockung vor. Chemische Industrie RLP z.B. auf 90% des normalen Nettos. Zur Berechnung von Arbeitslosengeld sind volle Monate mit vollem Gehalt zu bescheinigen.

Wenn dein Betrieb 40 Std hat und du nur 20 Std Arbeitest bekommst du 20Std vom Arbeitgeber und 20 Std Kug das sind 60- 67 % der differenz
Kannst du auf der Hompage der Arbeitsagentur ausrechnen lassen da ist ein Kug rechner
Wirst du Arbeitslos wird dein Alg vom vollen Lohn berechnet und bezahlt und nicht wie viele glauben vom Kug
