Kurz vor Vertragsende freistellen unter anrechnung meiner Überstunden rechtens (Zeitarbeitsfirma)?

6 Antworten

Ich lese aus dem PS - die ZF darf dich unter Anrechnung der Überstunden freistellen - und genau das will sie tun. Ich interpretiere den befristeten Vertrag -> da ist schon bei Vertragsbedingungen die Kündigung ausgesprochen

Der " Entleihbetrieb" ist wohl die Firma bei der der AN arbeitet - aber auch der Entleihbetrieb wird sich den AN nicht aussuchen dürfen. 

Wenn der Entleihbetrieb  einen bestimmten AN haben will dann muss er diese Person direkt einstellen. 

im Arbeitsvertrag ist von einer Kündigung seitens des Arbeitgebers die Rede. Ein Vertragsablauf ist doch keine Künidgung ?!?

@molzhichel

upps/. ich denke, da ist die Kündigung schon bei Vertragsbeginn klar formuliert.



die ZF darf dich unter Anrechnung der Überstunden freistellen 

Urlaub muss man nehmen aber Zeitkonto angreifen, steht wo?

Hätte da gerne mal einen hilfreichen Link.

Ich verweise auf meine Antwort, was meine ZF sagte.

@johnnymcmuff

Das Zitat stammt aus der Frage von Holztischen selbst ... wenn es so im Vertrag steht, dann muss ich das nicht anzweifeln. Km

- die eigentliche Frage war doch eher: ist ein bis zum 31.5 befristeter Arbeitsvertrag wie eine Kündigung zum 31.5. zu werten. 

 Ich finde deinen Rat ( s.o.)und Ansatz interessant - könnte es sein, dass die ZF sich nicht zuletzt in dieser Hinsicht unterscheiden?

Man müsste sich den Arbeitsvertrag genauer ansehen oder den KV sofern es einen gibt. Überstunden müssen nicht immer ausbezahlt werden. In den meisten Firmen ist es so das Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden können. Wenn das so in dem Arbeitsvertrag oder KV steht dann ist es rechtens. Ob die Firma die beschäftigt Arbeit genug hat oder nicht ist da völlig uninteressant da der Arbeitsvertrag ja mit der Zeitarbeitsfirma abgeschlossen wurde.

Den Urlaub muss er definitiv nehmen.

Meine Zeitarbeistfirma hat mir gesagt, dass sie mich jedes Mal fragen müssen, wenn das Zeitkonto angegriffen werden soll.

Ich muss dann unterschreiben und einen Grund für die Freistellung nennen.

Zunächst einmal würde ich den Arbeitsvertrag durchlesen und schauen ob da was steht; was aber nicht bedueten  muss, dass es rechtens ist.

Gehe mal zum Arbeitsgericht und erkläre die Situation und ggf. Klage auf Auszahlung stelle.

Da ja der Vertrag endet kann man ruhig klagen.

In erster Instanz braucht man keinen Anwalt.

Du gehst einfach zum Arbeitsgericht und nimmst die Klage auf.

Du könntest jetzt z.B. Deiner Firma sagen, dass Du die Stunden ausbezahlt haben willst, weil der Arbeitgeber im Annahmeverzug ist und Du notfalls zum Arbeitsgericht gehst um Deine Forderung durchzusetzen.

LG

johnnymcmuff

Dann gilt hier der Arbeitsvertrag. Da es ja explizit festgelegt wurde

im Arbeitsvertrag ist von einer Kündigung seitens des Arbeitgebers die Rede. Ein Vertragsablauf ist doch keine Künidgung ?!?

@molzhichel

Sorry hab ich überlesen. Dann weiß ich es auch nicht da so etwas im einzelfall schwer zu beurteilen ist. Z.b. waren die Überstunden angeordnet, welche vereinbarungen gibt es zwischen den Unternehmen, Betriebsvereinbarung usw.

Der Urlaub muss gewährt werden, also auch genommen werden.

Überstunden können ausbezahlt werden, müssen aber nicht. 

Du hast einen Vertrag mit der Zeitarbeit und nicht mit dem Betrieb bei du du eingesetzt wirst. Also ist es nicht wichtig, was die sagen.

Die Firma stellt dich ab sofort frei, warum sollten die dir am Ende Überstunden ausbezahlen, wenn sie dich jetzt freistellen können? Du hast rechtlich keine Handhabe

Die Frage war eher, ob die mich einfachso freistellen können.

@molzhichel

ja, natürlich. Warum auch nicht? DU hast deinen Arbeitsvertrag eingehalten. Die Arbeit (Zeit) geleistet die vertraglich vereinbart war. Nun ist der AG dran seine Vereinbarung einzuhalten. Du hast dein Stundensoll erfüllt, also musst du nicht mehr arbeiten. Also Freistellung