Kurven schneiden im Straßenverkehr Strafe und Ahndung

5 Antworten

Mit dem Schneiden einer Kurve hast du gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen (§ 9 Absatz 2 StVO). Dabei spielt es keine Rolle, ob Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind oder nicht.

Tust du das und andere werden dadurch gefährdet, gibt es 1 Punkt und 80,- EUR "Vergnügungssteuer"

Jetzt ist natürlich die Frage, ob sich die Polizisten bereits als "gefährdet" gefühlt haben...?


Sorry, ich meinte § 2 Absatz 2 StVO

Eine gute Antwort, DH!

Kleine Anmerkung:

> Jetzt ist natürlich die Frage, ob sich die Polizisten bereits als "gefährdet" gefühlt haben...?

Auf das Gefühl der Polizisten kommt es dabei natürlich nicht an - statt dessen muss tatsächlich eine konkrete Gefährdung vorgelegen haben. Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn es in einer gefährlichen Situation nur dem Zufall zu verdanken ist, dass es nicht zu einem Unfall kommt. Das aber scheint mir vorliegend doch nicht der Fall gewesen zu sein.

Naja wenn, dann hätten die dich schon rausgezogen, und zwar direkt im Anschluss an das Vergehen! Du hättest dann ein Verwarngeld und ein paar nette Worte mitbekommen...:-) Denke eher nicht dass da was kommt...

Kurve schneiden  =  Verwarnungsgeld

Es ist dabei unerheblich, ob eine Linie vorhanden ist oder nicht. Es ist auf der rechten Seite rechts zu fahren ( s. StVO ).

MfG

Ich denke du musst nichts befürchten. 

ja ich hab halt deswegen angst weil sie direkt im anschluss an die seite geblinkt haben

Die Frage können dir nur die Polizisten beantworten. Niemand hier kann wissen, warum sie rechts geblinkt haben.