Kurtaxe/Gästebeitrag für Zweitwohnsitz?
Hallo,
ist das richtig, dass man für eine Zweitwohnung die man nur aus beruflichen Gründen hat, eine Kurtaxe bezahlen muss.
Am Erstwohnsitz wohnt die Familie (Ehefrau, Kinder)
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein Kurtaxe betrifft das Gastgewerbe. Für einen Zweitwohnsitz kann jedoch eine Zweitwohnsitzsteuer fällig werden *), ob diese erhoben wird hängt von der jeweiligen Kommune ab.
*) in diesem Fall sollte man prtüfen ob die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes überhaupt notwendig ist. - Man kann auch ohne diesen eine Wohnung mieten und in ihr übernachten.