Kunstbuch mit Schülerarbeiten veröffentlichen?

3 Antworten

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marcussummer hat grundsätzlich Recht.

Er irrt sich lediglich, wenn er sagt, dass ihr die Fotos dann verwenden dürftet, wenn sie "eigenständige Werke" und nur nicht nur Reproduktionen der Schülerwerke darstellen würden.

Denn selbst wenn die Fotografien eigenständige "Werke" wären, dann wären sie immer noch "Bearbeitungen" der abgebildeten Kunstwerke. Und "Bearbeitungen" dürfen nach §23 UrhG ohne die ausdrückliche Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers nicht veröffentlicht werden.

Zudem hat das OLG Berlin im Mai 2015 entschieden, dass original getreue Reproduktionen von zweidimensionalen Werken durchaus als "Lichtbilder" nach §72 UrhG geschützt sind.

Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass ohne die ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Schülers keines der Kunstwerke veröffentlicht werden darf.

Dein Plan mit der Facebook-Gruppe ist tatsächlich urheberrechtlich etwas schwierig. Nach gängiger Rechtsprechung ist eine "Verbreitung" dann gegeben, wenn urheberrechtlich geschützte Werke einem "nicht abgeschlossenen Kreis" von Personen zugänglich gemacht wird, mit denen der Absender nicht persönlich bekannt oder verwandt ist.

Du könntest zwar versuchen zu argumentieren, dass du die einzelnen Mails nur jeweils einer Person geschickt hast. Bei 1000 Leuten, an die die Bilder gesendet werden, hätte ich aber Bauchschmerzen. Ein Richter könnte der Meinung sein, dass bei so vielen Empfängern damit zu rechnen war, dass die Bilder illegal weiter verbreitet werden.

Ich weiß leider auch nicht, wie ihr das lösen könntet :(

Sind auch viele plastische Arbeiten aus Ton und Ähnlichem. Wird sich aber sicher eine Lösung finden. Vielelicht kann man das Bildmaterial auch nach Jahrgang sortieren und gezielt nur einer Person auf Klassentreffen mitgeben, die diese analog vorlegt. Denke das wäre save. Zumindest könnte ich mir vorstellen so einige Erlaubnisse zu bekommen. Wäre ja vielleicht quasi ein nostalgischer Ivent für die.

@weltnabel

Das wäre aus meiner Sicht urheberrechtlich unproblematisch. Schön, dass ihr das doch geklärt kriegt. Ich finde es nämlich immer schade, wenn so ein Projekt nur deswegen nicht zu Stande kommt, weil die "Eigenkomplexität" des Rechtssystems die notwendige Organisation unmöglich macht.

Die Schüler und ihre Eltern haben ja wahrscheinlich nichts dagegen, und würden sich sogar geschmeichelt fühlen, wenn ihre Werke in dem Buch auftauchen. Bloß die rechtsgültige Erlaubnis von ihnen einzuholen ist eben aus urheberrechtlichen Gründen schwierig.

Wenn die Fotos im Wesentlichen die Kunstwerke (welche wie du zutreffend angibst eigenständige Wekre im urheberrechtlichen Sinn sind) abbilden, wäre das urheberrechtlich unzulässig. Dann fehlt es an der eigenständigen Schöpfungshöhe und wäre eine reine Vervielfältigung des Schülerwerkes, dessen Nutzungs- und Verwertungsrechte (nicht Copyright) natürlich noch immer beim Schüler liegen.

Aus meiner Sicht würde auch die Angabe der Schülernamen im Buch die Wiedergabe nicht zulässig machen. Vielmehr müsste eine ausdrückliche Erlaubnis des Schülers (bzw falls ernoch minderjährig ist seiner Eltern) dafür erteilt werden.

Ok danke. Was man dann z.B. abbilden dürfte wären viele ausgebreitete Fotos aufeinmal mit Lehrer im Bild sitzend?

@weltnabel

Nur wenn die einzelnen Bilder nicht klar erkennbar sind, ist das urheberrechtlich ok. Ob der Lehrer die im Unterricht erstellten Bilder dienstrechtlich ohne Weiteres verwerten darf, halte ich aber auch für fraglich. Da sollte er sich mal bei seinem Dienstherrn erkundigen...

@marcussummer

Ok vielen Dank. Also man könnte dann wie folgt vorgehen: Man gründet eine Facebookgruppe und versucht über Klassentreffenrundmaillisten an alte Schüler in großer Menge zu gelangen und bittet diese bei Interesse sich zu melden und eine schriftliche Erlaubnis für die Verwendung zu erteilen.

Aber da gibt es schon wieder eine Problem: Jeder ehemalige Schüler, der sich wirklich per Email meldet und Interesse hat seine Arbeit im Buch zu sehen, dem müsste man ja ALLE sagen wir 1000 Fotos zukommen lassen, aus denen er seine heraussuchen müsste. Diese 1000 Fotos dürfte ich mangels Urheberrecht aber gar nicht an ihn verschicken.

Wie also vorgehen? Ich meine es wird ja nahezu keinen Schüler geben der selbst Fotos von den Arbeiten hat und die allerwenigsten werden die Arbeiten aufgehoben haben.

@weltnabel

In dem Buch sollen außerdem nicht nur Schülerarbeiten präsentiert werden - im Mittelpunkt sollen vielmehr bebilderte Schritt für Schrittanleitungen stehen, die neue inzeniert werden würden - konkrete Schülerergebnisse zu einzelnen Themen wäre aber ein großer Mehrwert, auch in punkto Glaubwürdigkeit der Anleitungen.

@weltnabel

Dann die Schülerarbeiten raussuchen, bei denen die Urheber nachvollziehbar sind und um Zustimmung zur Nutzung bitten. Kann doch nicht sein, dass das Buch aus tausenden Fotos von Schülerwerken bestehen soll...

Und wenn das nicht klappt, habe ich ehrlich gesagt auch nur wenig "Mitleid" mit dem Lehrer: Wenn er schon seine beruflich zustande gekommenen Fotos von fremden Werken privatwirtschaftlich nutzen möchte, dann muss er auch den Aufwand mit den dafür nötigen Voraussetzungen schaffen. Und wenn das bedeutet, dass er die Fotos nicht nutzen darf, dann ist das halt so...

@marcussummer

Äh sorry das mit ggg ging schief - sollte eigentlich heißen:

War ja nur meine anfängliche "Empörung" die ich glaube Unterschwellig zum Ausdruck gebracht habe. Nach genauer Betrachtung der Sachlage und auch dem Video das verlinkt wurde - zumal ich ja selbst Künstler bin - finde ich das schon alles sinnvoll. Sorry falls das so rüberkam.
Die Schülerbeispiele werden aber eher 20% des Bildmaterials ausmachen - 80% wird er selbst mit TOn, Farbe etc. demonstrieren. Die Schülerarbeiten sind dann quasi der Beweis dass es auch in der Praxis funktioniert. Das Buch würde auch OHNE Schülerarbeiten funktionieren. Soll heißen hier werden nicht nur Schülerarbeiten katalogartig aufgelistet ohne Eigenleistung. Das fände ich auch mau. Die Gewinnerzielung ist bei ihm eher sekundär, ist eher die Lust an der Arbeit, wenn er mal pensioniert ist.

@weltnabel

Und wenn es nur ein einziges Bild auf der letzten Seite wäre und der Lehrer mit dem Buch drauf zahlte: Das ändert nichts an der Beurteilung. Das Bild ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk, dessen Veröffentlichung in einem Buch grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Urhebers erfolgen darf.

Habe mal so eine Frage auf YouTube gesehen diese wurde auch von einem Anwalt beantwortet vielleicht hilft das dir ja weiter. 

Die Frage beginnt am ab der 1:05 ten' Video Minute