Kunst und Handarbeiten als Gewerbe und Freiberufler? - damit verbundene Steuervorteile
Hallo, ich frage mich die ganze Zeit, wenn ich mir z.B. bei Ebay oder auf heimischen Kunsthandwerker-Märkten die dortigen Verkäufer ansehe und deren Vita oder Beschreibung ihres Angebots sehe, wieso einige als (Klein-)Gewerbe, andere als Freiberufler firmieren - obwohl sich beide freischaffende Künstler nennen (Malerei, Skulpturen, Schmuck) und nebenbei auch noch selbstgefertigte Handarbeiten verkaufen. Was ist der Unterschied? Welche Vor- oder Nachteile gibt es für die eine oder andere Entscheidung? Und der eine erzählte, er konnte dann sogar die Kosten für sein Kunst-Studium steuerlich absetzen. ?? Hat er dann vorher bereits studiert oder erst als Gewerbe angemeldet war? Gruß, wattstern
2 Antworten

Ich glaube, dass bis zu einem bestimmten Jahresumsatz und wenn man keine eigenen Angestellten hat, das ziemlich gleich ist. Auch als Freiberufler muss man (ob man es wirklich muss weiß ich nicht 100%) ein Gewerbe anmelden. Bekommt eine Nummer und wird bei der Handelskammer registriert. Wie gesagt, bis zu einem bestimmten Jahresumsatz ist man von irgendwelchen Gebühren (Gewerbesteuer, IHK-Beitrag, ...) befreit.
Umsatzsteuer muss man natürlich abführen (müssen Freiberufler und auch Gewerbe (letztere unabhängig vom Umsatz), aus Steuersicht gibt es da kaum Unterschiede (obwohl, es gibt natürlich Abstufungen, wieviel Voranmeldungen man machen muss (monatl, quart., jährlich)).
Ausbildungskosten (die im direkten Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes stehen) sind immer ansetzbar (manche sagen auch absetzbar). D.h. natürlich, dass man Studiengebühren nur dann mit einem Gewerbe ansetzen kann, wenn man letzteres hat. Ansonsten sind Aus- (bzw. Fortbildungs-) kosten aber auch für Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen ansetzbar. Du kannst ein Kunststudium z.B. dann ansetzen, wenn es dein Erststudium ist bzw. deine erste Berufsausbildung (gilt für jede Erstausbildung). Schwieriger wird es, wenn du einen anderen Beruf gelernt hast und danach ein Studium beginnst. Dessen Kosten kann aber ein Gewerbetreibender ansetzen, wenn er es nachweislich braucht und parallel zur Tätigkeit macht.

gewerbetreibende müssen auch als kleinunternehmer soweit ich weiß immer gewerbesteuer bezahlen, freiberufler sind davon befreit. zu freiberuflern gehören aber nur bestimmte berufe wie lehrer, künstler, wissenschaftler und ähnliches. außerdem können sich selbständige künstler bei der künstlersozialkasse anmelden und haben dadurch steuerliche vorteile. und weiterbildung kannst du natürlich als fortbildung bei der einkommensteuererklärung zu den ausgaben zählen, wenn es in deine berufssparte gehört. weitere einzelheiten weiß ich nicht. war diese antwort hilfreich? jan