Kundin möchte meine Rechnung kürzen, was tun?
Hallo Ihr Lieben,
ich bin freiberufliche Übersetzerin und stelle meinen Kunden natürlich Rechnungen.
Ende Januar habe ich von einer Kundin einen Auftrag bekommen. Mit dieser Kundin rechne ich immer nach Stunden ab. Wir haben einen Stundensatz vereinbart, bei ihrer Anfrage hat mich die Kundin nach dem voraussichtlichen Zeitaufwand gefragt und war mit der Zeit zufrieden, die ich ihr genannt habe.
Ich habe den Auftrag gemacht und habe auch die genannte Zeit gebraucht. Anschließend habe ich ihr den Auftrag in Rechnung gestellt. Nun - 14 Tage später - mailt mir die Kundin, ich hätte ihr zu viele Stunden berechnet. Sicherheitshalber habe ich es noch einmal überprüft - ich habe in der Rechnung genau die Stundenzahl berechnet, die ich ihr genannt habe und mit der sie zufrieden war. Nun fordert sie von mir eine "korrigierte" Rechnung, sprich eine Rechnung mit weniger Stunden. Das wären dann etwa 200 Euro weniger. Das finde ich ein starkes Stück, denn dafür haben wir das doch vorher vereinbart. Es gibt übrigens alles per Email, also schriftlich.
Ich möchte die Rechnung nicht kürzen, aber andererseits will ich die Kundin auch nicht vergraulen, denn wir arbeiten schon seit Jahren zusammen, und bisher gut.
Hat jemand einen Tipp für mich?
8 Antworten
Ich würde ihr mitteilen,das nach nochmaliger Überprüfung die Rechnung für diese Übersetzung korrekt erstellt wurde und du deshalb nicht bereit bist eine Korrektur vorzunehmen.Der tatsächliche Zeitaufwand und die im voraus getroffene Vereinbahrung entspricht der in der Rechnung geforderten Summe.
Du bittest um Begleichung der Rechnung bis zum ...............
Sagen wir so,es wäre euer beider Schaden.Aber es ist ein Versuch ihrerseits den Preis zu drücken.Wenn du nachgibst ist es ihr Gewinn.
Deshalb solltest du hart bleiben.
Es bedeutet ja nicht zwangsläufig ein Ende eurer Geschäftsbeziehung.
Es wäre eher ihr Schaden als meiner. Ich bekomme von ihr wirklich nicht viele Aufträge, von ihren Aufträgen kann ich nicht einmal meine Krankenkasse zahlen. Zum Glück bin ich auf sie nicht angewiesen.
Natürlich bleibe ich hart, denn das Honorar, das ich mit ihr vereinbart habe, ist ohnehin schon an der unteren Grenze der marktüblichen Preise.
Vielen Dank für das Sternchen.Ich hoffe,du hattest Erfolg.LG.Peter501
Wenn du die Kundin behalten willst, rate ich zu einem Anruf. Vielleicht lässt sich das einfach aufklären.
Macht man es schriftlich, bekommt man das schnell in den "falschen Hals" und das schadet dem Miteinander.
Ich kommuniziere mit dieser Kundin eigentlich nur per Email, und bisher gab es kein Missverständnis. Von daher sehe ich keinen Grund, sie nun anzurufen.
Ist nur ein Rat. Musst du nicht.
Zusammensetzen und alles besprechen, wenn du sie als Kundin behalten willst komm ihr Event. etwas entgegen.
Ich bin ihr bei der Berechnung schon entgegengekommen. Wenn ich der Kundin zu sehr entgegenkomme, macht sie das jedesmal und dann zahle ich irgendwann drauf.
Dein Leben, deine Entscheidungen.
Mir persönlich wäre die Langjährigkeit der Zusammenarbeit völlig egal, wenn ich von der Kundin derart unverschämt über den Tisch gezogen werden soll. Dann bekommt sie halt ein Mahnverfahren an den Hals.
Bei dem Betrag würde wohl kein Gerichtsvollzieher tätig. Wenn sie nicht zahlt oder die Rechnung kürzt, wäre es voll und ganz mein Problem.
Hä? Dem Gerichtsvollzieher ist doch der Rechnungsbetrag wumpe! Den muss man nur zum Jagen tragen, dann treibt der auch Centbeträge ein. :-)
Immerhin geht es um eine Differenz von 200 Euro! Du hast vermutlich völlig falsche Vorstellungen von einem Mahnverfahren...
Und wer zahlt das Ganze? Wahrscheinlich erst einmal ich.
Ich musste bisher zum Glück meinem Geld noch nie hinterherrennen, und mir wollte auch noch nie ein Kunde die Rechnung kürzen.
Ja. Du müsstest die einzelnen Stufen des Mahnverfahrens vorfinanzieren, kannst aber diese Kosten komplett auf die Rechnung aufschlagen.
Super, dann darf ich mich mit der Kundin hinterher wegen eines viel höheren Betrags streiten...
Wenn du das schriftlich hast, ist die Sachlage doch klar! Setze nochmal ein höfliches Schreiben auf, in welchem du sachlich und mit Datum schilderst, wie ihr damals verblieben seid und dass du somit den Vertrag erfüllt hast. Bitte sie dir zu erläutern, mit welcher Begründung sie die Rechnung nun kürzen will. Sollte sie völlig uneinsichtig sein musst du erwägen, wie wichtig sie dir als Kundin ist. Ähnliches könnte ja beim nächsten Mal wieder passieren.
Bis jetzt lautet ihr Begründung, ich hätte zuviele Stunden berechnet, was nun mal nicht stimmt.
Ich werde ihr das Ganze wohl nochmal erklären müssen. Das mache ich aber nicht mehr heute, denn ich bin gerade sehr verärgert über diese Kundin, und in dieser Stimmung bekomme ich kein höflich-sachliches Schreiben an sie hin.
Unabhängig davon ist sie wirklich nicht meine wichtigste Kundin. Sie ist zwar eine langjährige Kundin, aber nur eine kleine Kundin. Von den Aufträgen, die ich von ihr bekomme, kann ich nicht einmal meine Krankenkasse zahlen.
Und wenn sie nicht zahlt, war sie die längste Zeit meine Kundin. Was der Dame offenbar nicht klar ist, ist die Tatsache, dass sie ohne mich auch Schwierigkeiten hätte. Sie betreibt eine Übersetzungsagentur und hat für meine Sprache keine anderen Übersetzer außer mir. Ohne mich könnte sie manche Aufträge nicht annehmen. In diese Richtung denkt sie offenbar gar nicht.