Kundeninfo nach Mitarbeiter-Kündigung
Hallo, ich bräuchte wieder einmal eure geschätzte Hilfe:
Ich muss ein Rundschreiben an alle Kunden formulieren, um sie von der Kündigung eines Mitarbeiters zu informieren.
Der Mitarbeiter wurde von uns wegen Schwarzarbeit, Vertrauensbruch und anderer gravierender Dinge entlassen. Nun haben wir die Befürchtung, das der Ex-MA unsere Kunden ankeilt und event. zur Tarnung noch unter unserem Firmennamen auftritt. Wie formuliere ich das am Besten, dass der MA nichts mehr mit uns zu tun hat
. Mir raucht schon die Birne aber irgendwie bring ich nix Gescheites zusammen. Google kann mir auch nicht helfen....
Danke für eure Vorschläge! LG Werbefuzz
2 Antworten
Da bewegt Ihr Euch auf ganz dünnem Eis.
Der Schuss kann nach hinten losgehen und Ihr könntet gewaltig verklagt werden, wenn Gründe der Kündigung veröffentlicht werden.
Ich will nicht die Gründe veröffentlichen, ich will bei den Kunden nur klarstellen, das Herr XY nicht mehr im Namen unserer Fa. auftritt und er die Unwahrheit sagt, wenn er das behauptet.
wir möchten sie darüber in kenntnis setzen, dass wir hernn blabla personenbedingt fristlos entlassen haben. das reicht meist, damit die kunden sehen, dass dort was gewltig schief lief.
anscheinend hab ich mich missverständlich ausgedrückt, die Kunden erfahren NATÜRLICH NICHT warum der MA gekündigt wurde! Wir haben nur bereits von ein paar Kunden erfahren, dass Herr XY bei denen aufgekreuzt ist und sie angekeilt hat. Dem Ganzen will ich einen Riegel vorschieben. Ich hab kein Problem damit, das er in der selben Branche arbeitet. Ich will nur klarstellen, das er das nicht mehr für uns tut.
@carleone: laut der tatsachen, die geschildert wurden, ist er sicherlich so entlassen worden und die kündigung auch so ausgesprochen. wenn er eine betriebsbedingte kündigung erhalten hat, ist das unternehmen selbst schuld. aber wenn er personenbezogen (nachweislich) gekündigt wurde und das auch noch fristlos, dann kann er kaum was machen, bei der bestandslage die vorgefallen ist.
wir möchten bekanntgeben, das herr blabla nicht mehr in unserem unternehmen tätig ist.
Da würde sich ein gewiefter Anwalt aber gewaltig freuen.
Die Schadenersatzklage wäre gewaltig.