Kunde zahlt nicht, teilt mit dass seine Anschrift im Impressum falsch ist. Was tun?

4 Antworten

Kunde sagt er wolle nicht zahlen und ich solle doch vor Gericht ziehen damit.

Mach doch - wenn er seine Anschrift nicht bekannt gibt, wird der Mahnbescheid per Aushang "zugestellt", wodurch er nicht widersprechen wird und der Titel vollstreckbar wird.

Wenn du den Titel hast, kannst du ermitteln lassen wo der gute wohnt und dort zwangsvollstrecken.

Anzeige oder dergleichen bringt in dem Fall kein Geld.

Anzeige oder dergleichen bringt in dem Fall kein Geld.

Das ist richtig, kann aber hilfreich sein, um die Person hinter dem Ganzen aufzuspüren.

wird der Mahnbescheid per Aushang "zugestellt",

Die genauen Details, also Anforderungen, erfragt man ggf. bei Gericht. Ggf. verweist das Gericht darauf, dass man doch erst mal die Strafverfolgung die genaue Anschrift ermitteln lasen müsse. Die Anforderungen an eine Zustellung via öffentlichem Aushang sind durchaus etwas höher.

Davon abgesehen ist man danach zwar um einen Titel reicher, hat aber trotzdem noch keine aktuelle Anschrift.

Ich würde daher vorschlagen zur Polizei zu gehen und zu warten, inwieweit innerhalb der Verjährungsfrist die korrekte Adresse ermittelt wird. Die Telefonnummer scheint ja korrekt zu sein. Das sollte der Polizei helfen.

Auskunft über seine Meldeadresse kannst du vom Einwohnermeldeamt erfahren. Leider bin ich mir nicht sicher, ob nur ein Rechtsanwalt die Auskunft einholen kann oder du selbst. Du kannst auch seinen Namen anhand seines Wohnortes im Internet recherchieren.

Hinsichtlich des Firmennamens kannst du im Handelsregister nachschauen und/oder beim Gewerbeamt nachfragen. Steht im Impressum eine Handelsregisternummer?

Steht eine Steuer-ID-Nummer im Impressum?

Um wie viel Geld dreht es sich denn? Möglicherweise kannst du ihn wegen Betruges anzeigen, wenn von Anbeginn feststand, dass er zahlungsunfähig ist und sich somit deine Dienstleistung erschlichen hat. Das bedeutet aber noch nicht, dass er dann die Rechnung bezahlt!

Im Impressum steht zwar "München", aber wer weiß ob das stimmt. Steuer-ID steht keine drin. Handelsregister auch nicht (weil Personenfirma).

Ursprünglich ging's um ca. 200 Euro, eigentlich eh ein Witz. Aber diese dreiste Antwort am Telefon schreit gerade zu nach Stress!

@RandleMcMurphy

Ich kann deinen Zorn verstehen. Im Geschäftsleben fällt leider jeder irgendwann mal auf so einen abgebrühten Typen herein.

Dir bleibt eigentlich nur das Einwohnermeldeamt. Du könntest versuchen, ihn in den den sozialen Medien aufzuspüren. Du hast seine Telefonnummer. Mache mal eine "Rückwärtssuche" im Telefonbuch. Vielleicht findest du dort den Anschlußinhaber.

Wenn das alles nichts bringt, würde ich dir empfehlen, den Betrag als Verlust zu verbuchen. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erscheint mir nicht als empfehlenswert. Möglicherweise wirfst du dann dein gutes Geld nur dem schlechten hinterher.

Viel Glück und Erfolg!

Bei einem Telefonat stellt sich raus, dass die Anschrift in seinem Impressum falsch ist. 

Bei einer Firma sollte sich doch aus dem Handelsregisterauszug ergeben, wer der Inhaber (bzw. Gesellschafter) ist und wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Falsche Angaben im Impressum wären ggf. abmahnfähig.

Was ist das für eine Firma? Ist das ein Personenunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft?

Es handelt sich um ein Personenunternehmen – sofern zumindest das im Impressum korrekt ist.

Anzeige bei der Polizei wegen Betruges.

Dann im Anschluss an die Ermittlung, Mahnbescheid und Klage.