Kulanzaustauschgerät von Philips trotz Garantie, ist das rechtens?

2 Antworten

Das Problem liegt klar auf der Hand: es gibt einen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer Händlergarantie! Während der gesetzliche Gewährleistungsfrist ist der Händler (nicht der Hersteller) verpflichtet, einen Defekt unentgeltlich zu beheben, da man stillschweigend voraussetzt, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Im Gegensatz dazu ist eine Garantieleistung seitens des Herstellers immer völlig freiwillig und wenn der Hersteller die Garantieleistung verweigert (aus welchem Grund auch immer), so können Sie als Verbraucher da leider gar nichts machen, da definitiv kein Rechtsanpruch auf Schadensbehebung besteht. Sorry, aber so sieht die Rechtslage leider aus.

Lass dir mal Rauchablagerungen definieren! Ich denke das du die zwei Jahre Garantie die der Hersteller garantiert ausschöpfen solltest!