Kündigungszeit als Zeitungsausträger

3 Antworten

In der Regel 4 Wochen zum Monatsende, sprich ist Deine Kündigung vor dem letzten des Monats beim Verlag, dann bist Du am Ende des nächsten Monats draußen.

Für den Fall, dass Du noch keinen Urlaub hattest in diesem Jahr in dem Job und Du das volle Jahr gearbeitet hast, dann steht Dir noch bezahlter Resturlaub zu.

Beispiel: 1 Austragetag die Woche = 1 Tag bezahlter Urlaub im Quartal = 4 Tage im Kalenderjahr.

Trägst Du mehr wie 1 Tage die Woche, stehen Dir auch mehr bezahlte Urlaubstage zu.

Nicht abschrecken lassen, die Verlage halten sich in der Regel nur ungern ans Bundesurlaubsgesetz bei ihren Zustellern, hier sollte man jedoch hart bleiben, erstmal mit dem Arbeitsgericht drohen und wenn das alleine nicht hilft, einfach beim Rechtspfleger beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

Ergo, solltest Du in Deiner schriftlichen Kündigung auch gleich schriftlich Deinen bezahlten Resturlaub beantragen.

Hallo, ich beliefere Zeitungsausträger und hatte auch schon Leute unter meinen Kunden,die gekündigt haben.Soweit ich das aus Erfahrung weiss musst Du tatsächlich noch 4 Wochen Deine Arbeit machen.Steht im Vertrag und daran musst Du Dich halten,leider.

Ja du kannst auch Fristlos kündigen! Bekommst dann aber keine Abfertigung! :-)

Ja du kannst auch Fristlos kündigen

Das bezweifle ich. Auf welcher Grundlage soll das gehen?

Bekommst dann aber keine Abfertigung! :-)

Das musst Du mal erklären