Kündigungsschutzklage sinnvoll, Zeitarbeit iGZ, Absprache Beschäftigungsdauer nicht eingehalten?

2 Antworten

Du hast einen Vertrag mit der ZA-Firma. Es spielt keine Rolle, was evtl. mit einem Kunden vereinbart wurde. Da Du noch in der Probezeit bist, koennen sie Dich jederzeit kuendigen. Es kann manchmal sein, dass sich innerbetriebliche Dinge aendern.

Hallo, es kommt hier weniger auf die Probezeit an, sondern vielmehr auf die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis erst 6 Monate besteht. Kündigungsschutz hast Du erst nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 6 Monaten. Konkret bedeutet dies, dass bis dahin eine Kündigung auch ohne Angabe von Kündigungsgründen wirksam ist. Ob diese 6 Monate als Probezeit vereinbart wurden spielt nur eine Rolle für die Kündiogungsfrist. Ohne Vereinbarung einer Probezeit gilt eben gleich die gesetzliche Grundkündigungsfrist.