Kündigungsschutzklage sinnvoll, Zeitarbeit iGZ, Absprache Beschäftigungsdauer nicht eingehalten?
Hallo!
Das Zeitarbeitsunternehmen hat mit dem Betrieb, in dem ich eingesetzt war abgesprochen mich bis zum 31.10. zu beschäftigen (die Absprache erfolgte Anfang September). Mein Schichtleiter fragte mich ob ich dieses Angebot annehme. Ich habe zugestimmt. Das ZAU hat mich zum 17.10. unter sofortiger Freistellung mit Anrechnung von Urlaubstagen und Plusstunden gekündigt.
Ich kann die Absprache durch eine E-Mail aus der Personalabteilung des Einsatzbetriebes belegen.
Ich würde nun gerne die Absprache, also die Beschäftigung bis zum 31.10., einfordern.
Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Oder habe ich keine Ansprüche auf die Vereinbarung?
Ich habe 5 Monate in dem Betrieb gearbeitet. Probezeit 6 Monate.
Vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Du hast einen Vertrag mit der ZA-Firma. Es spielt keine Rolle, was evtl. mit einem Kunden vereinbart wurde. Da Du noch in der Probezeit bist, koennen sie Dich jederzeit kuendigen. Es kann manchmal sein, dass sich innerbetriebliche Dinge aendern.
Hallo, es kommt hier weniger auf die Probezeit an, sondern vielmehr auf die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis erst 6 Monate besteht. Kündigungsschutz hast Du erst nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 6 Monaten. Konkret bedeutet dies, dass bis dahin eine Kündigung auch ohne Angabe von Kündigungsgründen wirksam ist. Ob diese 6 Monate als Probezeit vereinbart wurden spielt nur eine Rolle für die Kündiogungsfrist. Ohne Vereinbarung einer Probezeit gilt eben gleich die gesetzliche Grundkündigungsfrist.