Kündigungsschutz bei trauerfall und beerdigung

9 Antworten

Zur Probezeit/Kündigung:

Während der Probezeit kann der Arbeitgeber kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen und ohne dass der Arbeitnehmer dann ein Rechtsmittel dagegen hat.

Hier kann der Arbeitgeber also problemlos kündigen, ohne dass eine Verbindung zum Begehren nach Sonderurlaub hergestellt werden kann oder muss.

Zum Anspruch auf Freistellung/Sonderurlaub:

Für den Anspruch auf Sonderurlaub/Freistellung gibt es zunächst zwei formale Voraussetzungen: - - entweder gibt es Regelungen wie Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Betriebsordnung, in denen die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Beanspruchung von Sonderurlaub festgehalten sind, - - oder (wenn es solche Regelungen nicht gibt) der Arbeitgeber kann sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen, sofern die Anwendung dieses Paragraphen nicht vertraglich ausgeschlossen worden ist (leider möglich); in welchem Fall der Arbeitnehmer unter Berufung auf diesen Paragraphen Anspruch hat, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt, sondern ergibt sich aus der allgemeinen Rechtsprechung.

Nach der geübten Rechtspraxis jedenfalls ist die hier oft getätigte Antwort, beim Tod einer Tante gäbe es keinen Sonderurlaub, sondern nur z.B. bei Verwandten 1. Grades, in dieser Pauschalisierung falsch, da es weniger auf den Verwandtschaftsgrad ankommt, als vielmehr auf das konkrete, unmittelbare persönliche Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und z.B. einer Tante.

Einfaches Beispiel: lebte die Tante weit entfernt, mit wenigen Kontakten zum Arbeitnehmer, besteht kein Anspruch, lebte sie im Haushalt des Arbeitnehmers oder in unmittelbarer Nähe mit engen Beziehungen, besteht ein Anspruch sehr wohl (sofern die formalen Voraussetzungen - Vereinbarung oder Gesetz - gegeben sind).

Er muß ihm nicht frei geben. Eine Tante ist keine so nahe Verwandte. Dann muss er noch mal allein ans Grab gehen.

Ja er kann gekündigt werden, er hat noch keinen Kündigungsschutz.

Ich bin mir sicher das es einen Ausweg gibt, und wenn es nur eine Freistellung von 2 Stunden ist.

@ Jessi1410

Sein Chef muss ihm nicht freigeben, es ist seine Tante. Bei Kindern oder den Eltern sähe das anders aus.

In der Probezeit kann immer gekündigt werden, kommt auf den Grund an.

In der Probezeit kann immer gekündigt werden, kommt auf den Grund an.

In der Probezeit ist kein Grund nötig.

ist sein chef nicht verpflichtet ihm Frei zu geben?

Nein, ist er nicht. Nur bei Verwandten 1. Grades.

Oder kann er wegen Probezeit da er erst seit 2 Wochen dort ist gekündigt werden?

Wenn er trotzdem zur Beerdigung geht und der Arbeit dadurch fernbleibt, kann ihm selbstverständlich gekündigt werden.
In der Probezeit ist sowieso eine Kündigung ohne Angabe von Gründen zulässig.