Kündigungsschreiben mit Zeugen in den Briefkasten einwerfen, da Mieter in Urlaub

13 Antworten

Mit einem Zeugen in den Briefkasten werfen gilt als zugestellt. Fristgerecht gekündigt heisst aber noch lange nicht, dass die Kündigung wirksam ist. Wenn kein wasserdichter Grund dafür vorliegt, wird er widersprechen und er bleibt in der Wohnung, so regelt es das aktuelle Mietrecht.

Wenn kein wasserdichter Grund dafür vorliegt, wird er widersprechen

Und? Als Mieter einer Einliegerwohnung mangelt es einem Rechtsgrund: http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

G imager761

@imager761

Es ist einfach, Gesetzestexte durch die Gegend zu senden, ohne die Urteile zu kennen, die diesbezüglich gesprochen worden sind. Wenn ein Mieter einen schwerwiegenden Grund nachweisen kann, der für ihn eine besondere Härte durch die Kündigung bedeuten kann, insbesondere in sog. Mietnotstandsgebieten, wird es schwer ihn einfach loszuwerden.

Man nimmt ein Einwurfeinschreiben, um die Zustellung der Kündigung eines Mietvertrages zu beweisen. Einen Zeugen (auch nicht schriftlich bestätigt) für die Zustellung der Kündigung ist auch ein möglicher Weg. Der Zeuge muss aber auch bestätigen, dass in dem Umschlag, den du einwirfst auch wirklich das Kündigungsschreiben enthalten ist.

Wenn Du ihm den Brief fristgerecht unter Zeugen in seinen Briefkasten wirfst, gilt er als zugestellt. Ist der Empfänger im Urlaub, ist das sein Bier. Er hat dafür zu sorgen, dass an ihn gerichtete Post - auch im Urlaub - in Empfang genommen wird.

Nun haben wir die Nacht festgestellt, dass der Vermieter wohl vereist ist. Nun hab ich bereits gelesen, dass man auch per Einwurfschreiben ohne Rückschein dies machen kann, aber auch das nicht ganz Wasserdicht sein soll, da man nur das Datum der Zusendung erhält, der Brief aber theoretisch in einen anderen Briefkasten gelandet sein kann.

Kann. In einem Haus in dem nur 2 Parteien wohnen aber eher unwahrscheinlich. Außer beide heißen Müller, Meier oder Schulze.

Wie sieht die Lage aus, wenn ich persönlich den Brief in den Briefkasten, unter dem Türschlitz in Anwesenheit eines Zeugen - ggf. Vom Zeugen auch schriftlich unterschreiben lasse- einwerfe?

Auch dann gilt das Schreiben als zugestellt.

Persönlicher Einwurf mit Zeugen, der auch den Inhalt bestätigt, ist immer zu empfehlen.

Unter der Tür durch schieben ginge auch. Aber hier könnte der Mieter auf die Idee kommen das die Tür geöffnet und dann das Schreiben "abgelegt" wurde.

Hallo zusammen. Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Die Art der Kündigung habe ich hier nicht detailliert beschrieben, da es mir um die Zustellung geht. Also es wird nach dem Sonderkündigungsrecht / ELW gekündigt. Dabei verlängert sich die Kündigungsfrist um zusätzlich drei Monate. Wenn ich die Kündigung nun nicht im Okt. abgebe, verschiebt sich das dann um einen weiteren Monat nach hinten. Da ich nun auch nicht weiß, wann der Mieter wieder da ist, meine Frage bzgl. Einwurf bei Anwesenheit eines Zeugen.

Genau so habe ich das auch verstanden (Einliegerwohnung) und hier genügt ein knackiger Einzeiler mit Hinweis auf § 573a Abs. 1 BGB nun völlig, um mit fristgerechtem Zugang frühstmöglich zum 30.04.2015 wirksam den Mietvetrag zu beenden, sofern das MV keine 5 Jahre bestand.

Sofern der Mieter keinen eigenen Briefkasten hätte, würde ich das Schreiben mit bezeugtem Zustellvermerk unübersehbar an die Wohnungstür pappen - dass es da unterginge, ist wohl auszuschliessen :-)

G imager761

Ich weiß nur von meinem Getränkemann der mir mal eine Geschicht erzählte über sein bisheriges Leben. Er war mal Angestellter und dort wurde ihm gekündigt. Der damalige Chef hat die Kündigung nur per Post weggeschickt. Er ignorierte dies, mit dem Ergebnis, dass der Chef Recht hatte und er dann keine Arbeitsgeld bekam.

Also, man kann eine Kündigung nicht mehr ignorieren, da man sich auf die Post offensichtlich 100% verlassen kann.

Dieser Brief wurde auch ohne Einschreiben versendet.