Kündigungsrecht bei Kabelanbieter?
Hallo, ich bin Kunde bei Unitymedia (Kabelanbieter). Wegen Eigenbedarfskündigung muss ich zum 31.10. meine Wohnung verlassen. So wie es aktuell aussieht, bin ich ab 1.11. erst einmal ohne festen Wohnsitz (OFW). Nun habe ich bei Unitymedia wegen Kündigung meines Vertrages angefragt. Antwort: 1. Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten bei Umzug in eine Wohnung, bei der Unitymedia kein Anschluss legen kann… 2. Bei OFW (also Obdachlosigkeit) kann der Vertrag erst zum vertragsende (Laufzeit) gekündigt werden… Mal angenommen ich wäre wirklich für längere Zeit OFW, dann kann es doch nicht sein, das ich bis Mai 2018 (Laufzeit) die Kosten tragen muss wenn ich kein Dach übern Kopf habe… FRAGE: Weiß jemand, ob das wirklich so ist?
5 Antworten
ob es so ist, kann ich nicht beantworten, klingt aber nach vertraglichen Rahmenbedingungen, die zum Nachteil des Kunden und damit äußerst grenzwertig wirken.
Vielleicht könntest du Folgendes machen ... Freunde, die vielleicht auch in einem Wohngebiet leben, bei denen Unity Media nicht versorgen könnte, um ein Schriftstück bitten, dass du dort zur Untermiete wohnst (auch wenn du dort nicht wohnen würdest *zwinker*).
Dann kannst du den gekündigten Mietvertrag und dieses Schriftstück bei Unity Media einreichen, somit müssten sie dir in jedem Fall dein Sonderkündigungsrecht gewähren.
dann bleibt nur eines ... versuche eine Bleibe zu finden, und melde dich ordnungsgemäß um, obdachlos werden muss in diesem Land "noch" niemand. Das Amt muss dich ggf. darin unterstützen.
Bzw. eine Couch zum knacken findet man doch immer mal bei Freunden, oder ein WG Zimmer über diverse Portale.
freiburg gehört zu den 4 teuersten wohn-städte in deutschland! ich habe 2001 in der obdachlosenhilfe gearbeitet...und ja, in diesem land muss man mit obdachlosigkeit rechnen! Ein trugschluss, wer glaubt, das wäre nicht so... jetzt erwischt es mich selbst... Ordnungsamtsleiter hat mir nur Container angeboten, wo er , nach seiner aussage, selbst nicht eine nacht verbringen wollte... super... nun, es geht hier ums kündigungsrecht... ein sofa werde ich schon finden... aber das geht nicht mit anmeldung...also bin ich offiziell OFW
Gilt dieser Container dann als Wohnsitz/Meldeadresse?
ja... :-D mit weiteren bewohnern in einem raum... hm, deine frage bringt mich auf idee.... duuu schlingel ;-)
wer oder was zwingt dich denn dann, in Freiburg wohnen zu bleiben. Ich war selbst in der Situation, nach Trennung eine Wohnung zu brauchen, da die Stadt selber zu teuer war, bin ich etwas mehr ins Ländliche gezogen.
Niemanden wird heutzutage einfach so etwas geschenkt, es sei denn man zählt als Flüchtling *hust*, aber das heißt nicht, dass man nicht auch von Förderungen oder Sozialer Unterstützung profitieren kann. Ggf kannst du einen Wohnberechtigungsschein beantragen, mit diesem kannst du wiederum solche Mietwohnungen, die diesen als Grundlage sehen wollen, anmieten.
Und eine Wohngemeinschaft schließt sicherlich auch kein Ummelden aus. Denn man kann sich sehr wohl auch bei einer Adresse anmelden, wo man nicht Hauptmieter ist.
WBS kannst hier vergessen... 90% aller Stadt und Sozialwohnungen sind hier vom Bürgermeister (Grün) verramscht worden... gibt nur noch privatvermieter... durchschnittlich 18€ pro qm kalt o. nebenk. --- ist üblich hier... was mich zwingt hier wohnen zu bleiben? Mein Lebenslauf ;-)
Normalerweise endet der Vertrag bei Auszug. Oder er wird an den Nachmieter übertragen. Obdachlos oder nicht spielt keine Rolle, Du könntest z.B. ja auch zu den Eltern ziehen. Da es Eigenbedarf ist, kann den der neue Bewohner vielleicht auch übernehmen.
danke, aber es geht um OFW. Nicht um was wäre wenn!
http://www.recht-finanzen.de/faq/3243-unitymedia-sonderkuendigung
Das geht nur, wenn die im Vertrag vereinbarten Dienste von Unitymedia am neuen Wohnort nicht verfügbar sind
Also gibt es im übertragenen Sinne "an Deinem neuen Wohnort" keine verfügbaren Dienste. Frage in diesem Sinne einmal bei UM an.
danke... habe ja gerade dort angerufen... ja, in der obdachlosigkeit gibt es keine verfügbaren dienste :-) ... das ist ja der irrsinn... OFW musst vertragslaufzeit erfüllen, hast andere meldeadresse darfst nach 3 monaten kündigen..
Ich persönlich würde erst einmal die Aussage von einem Callcenterangestellten nicht zwingend glauben, denn dieser kennt nur seine ihm ganz genau vorgegebenen Sonderkündigungsmöglichkeiten. ("Juristische") besondere Ausnahmemöglichkeiten kennt dieser sicherlich nicht.
Also solltest Du zum Zeitpunkt XX kündigen, eine Postanschrift für Briefwechsel benennen und darauf verweisen, dass Du zum Zeitpunkt XX einen Meldenachweis bezüglich bestehender Obdachlosigkeit erbringen wirst.
Paralell solltest Du mit diesem Schreiben Deine Ermächtigung zum Einzug via Lastschrift zum vorgenannten Datum widerrufen.
Danke, lastschrift gibt es nicht mehr, habe immer selbst überwiesen... da hast recht, die vom callcenter hat mich 10 minuten in der leitung hängen lassen, weil sie sich dazu info einholen musste :-)
Was wäre denn wenn du zu jemandem ziehen würdest?
Kündigen unmöglich?
Das ist typisch UM !
danke, aber es geht um OFW. Nicht um was wäre wenn!
Doch das kann sein, denn ein Sonderkündigungsrecht ist hier nicht gegeben. Evtl. kann der neue Mieter den Vertrag gebrauchen!?
eigenbedarf durch neuen vermieter... der braucht meinen vertrag nicht
Nachgefragt?
was ich hier schreibe sind fakten...
Danke, das hatte ich mir auch überlegt... aber unitymedia verlangt meldebescheinigung wenn man woanders wohnt.