Kündigungsfristen bei ausgesprochener Schlechtwetterkündigung nach § 46
Hallo,
mir wurde durch den Arbeitgeber eine Schlechtwetterkündigung nach § 46 RTV ausgesprochen. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist ja bekanntlich nur einen Werktag und es besteht Wiedereinstellungsgarantie (in meinem Falle bis zum 30 April).
Wenn ich nun wärend dieser Zeit ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen möchte, muss ich mich dabei an die reguläre Kündigungsfrist von einem Monat gegenüber meines alten Arbeitgebers halten? Im Arbeitsvertrag steht 1 Monat Kündigungsfrist welche ja noch nicht eingehalten wurde das es lediglich nach § 46 RTV gekündigt wurde.
Besteht also wärend die Schlechtwetterarbeitslosigkeit besteht ein Anspruch auf Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist?
LG
2 Antworten
Du bist gekündigt.
Du möchtest ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen - heißt für mich, bei einem anderen Arbeitgeber.
Wozu genau brauchst du jetzt die Kündigungsfrist?
Aber du bist doch verpflichtet, nun jede (zumutbare) Arbeit anzunehmen, wenn du Arbeitslosengeld empfängst.
Schon von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass du deinen bisherigen Arbeitsplatz ordentlich (also mit vertraglich vereinbarter Frist) kündigen musst.
Nun ich hoffe nicht das ich an Fristen gebunden bin. Habe den Vermittler bei der Agentur gefragt. Er hatte aber auch keine Ahnung und meinte er sei kein Jurist und dürfe zu arbeitsrechtlichen Fragen auch keine Auskunft geben. Solang ich bei der Agentur leistungsberechtigt bin, muss ich jede zumutbare Beschäftigung annehmen. Kann dies aber zeitlich befristen wenn ich zum alten Arbeitgeber zurück möchte (oder muss) .. was hierbei die große Frage ist. Kommt immer auf den Arbeitsvertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen an meinte er. Aber da hält er sich raus. Habe nun einen Anwalt (Arbeitsrecht) eingeschaltet und lasse mich von dem mal beraten. Der sollts ja wissen.
Ich brauche die Kündigungsfrist natürlich nicht aber vieleicht mein alter arbeitgeber weil er davon ausgeht das ich jederzeit wieder bei ihm anfangen müsste. laut arbeitsvertrag steht ja ein monat kündigungsfrist zur debatte.
der alte arbeitgeber unterliegt einer wiedereistellungspflicht also könnte ich mir vorstellen das ich ebenfalls eine pflicht habe dort weiter zu arbeiten wenn ich nicht vorher ordentlich gekündigt habe.