Kündigungsfrist wie lange und Werktage oder Arbeitstage?
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Ich arbeite im Büro einer Baufirma seit drei Jahren und zwar von Montags bis Freitags. In meinem Vertrag steht unter der Rubrik Kündigungsfrist nur, dass diese sich nach dem Bautarif richtet. Hier unten habe ich den Auszug mal rein kopiert. So wie ich das lese, habe ich als Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 12 Werktagen. Heißt das ich kann wann immer ich will mit einer 2 Wochenfrist kündigen? Ist es dann auch egal, das ich eigentlich nur eine 5 Tagewoche habe und die Kündigungsfrist sich auf eine 6 Tagewoche bezieht? Muss ich zum Mitte, bzw Ende des Monats kündigen, oder ist das egal wann?
§ 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsfristen und Schriftformerfordernis
1.1 Allgemeine Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werden.
1.2 Verlängerte Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen
- 3 Jahre bestanden hat, auf 1 Monat zum Monatsende,
- 5 Jahre bestanden hat, auf 2 Monate zum Monatsende,
- 8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,
- 10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende,
- 12 Jahre bestanden hat, auf 5 Monate zum Monatsende,
- 15 Jahre bestanden hat, auf 6 Monate zum Monatsende,
- 20 Jahre bestanden hat, auf 7 Monate zum Monatsende.
Bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen werden Zeiten eines vorangegangenen Berufsausbildungsverhältnisses nicht berücksichtigt.
Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit werden zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst wurde und wenn sie nicht länger als sechs Monate gedauert hat.
Ich würde mich über Antworten sehr freuen und sage jetzt schon mal DANKESCHÖN
2 Antworten
Mit Deinen Arbeitstagen hat das nix zu tun. Mo -Sa sind Werktage und die gelten bei der Berechnung Deiner Frist.
Also sind vertraglich 2 Wochen Frist vereinbart. Ein spezielles Enddatum ist nicht erforderlich.
So ist es. Die Frist beginnt am folgenden Tag zu laufen.
Danke Dir :-)
1 Monat zum Monatsende steht doch da, wenn Du 3 Jahre in der Firma bist.
Ja aber das betrifft doch den Arbeitgeber mit der Staffelung, nicht den Arbeitnehmer. Zumindest steht es so da.
Die unter 1.2 angegebenen verlängerten Kündigungsfristen gelten nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber,nicht aber,wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt.
"... einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat" lt. § 622 BGB !! - Insofern ist der Passus im Arbeitsvertrag (drei Jahre) als unwirksam zu betrachten, weil ungünstiger. Nebenbei: Hier gelten dann Kalendertage.
Hallo und danke erstmal für deine Antwort.
Also heißt das ich habe eine ganz normale 2-wöchige Kündigungsfrist und zwar egal zu welchem Zeitpunkt? Sprich wenn ich zum Beispiel am 05.02.14 kündigen würde, dann wäre mein letzter Arbeitstag quasi der 19.02.14?