KündigungsFrist Verlängert dank Krankschreibung?

4 Antworten

Hat deine Freundin eine form-und fristgerechte Kündigung bekommen und war jetzt offiziell vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben hat er Arbeitgeber keine Handhabe mehr und sie kann ohne Probleme am 31.10. ihren letzten Tag ab arbeiten. Wenn sie noch Urlaubanspruch hat kann sie diesen auch noch nehmen. Sagt der Arbeitgeber siemuss arbeiten und Urlaub kann sie nicht nehmen muss er die Urlaubstage ausbezahlen (Netto)

Danke erstmals für deine schnelle Antwort. Sie bekam erst eine Mündliche Kündigung und danach eine Schriftliche. Was nun die Frage ist ob sich die Kündigungsfrist auch ausläuft wenn man Krank ist, oder muss man im Geschäft arbeiten damit der Monat zählt ? Ja sie wurde von dem Arzt 100% Arbeitsunfähig geschrieben. Die Chefin will Ihr allerdings nicht einmal das Zwischenzeugniss schreiben, sie sagt sie bekommt das erst wenn sie die Frist abgearbeitet hat. Ist doch auch nicht erlaubt oder ? Wenn man eine Wohnungskündigung bekommt sucht man doch auch nicht erst eine Wohnung wenn man Bereits ausziehen muss, genau das gleiche mit dem Zeugniss oder der neuen Suche nach einem neuem Job. Kündigungs Grund wurde auch nicht genannt, sie wurde einfach so gekündigt ohne zu wissen, wiso ... Die Chefin sagt dazu nur: Sie brauche keinen Grund um sie zu Feuern... Bin langsam soweit dass wir uns einen Anwalt nehmen wenns nicht anderst Klapt.

@KB1Stalk

Sie muss keinen Monat nacharbeiten. Das wäre ja noch schöner. Ein Arbeitszeugnis muss ausgestellt werden und darf keine erkennbaren, negativen Eintragungen haben. Ausserdem muss sie schriftlich darauf hinweisen, dass man sich nach Kündigung sofort beim Arbeitsamt melden muss (manchmal steht das aber auch schon als Hinweis im Arbeitsvertrag). Ich denke ihr solltet euch wenigstens mal beim Anwalt beraten lassen und die Chefin bei der IHK oder HWK anzeigen.

wenn eine kündigung form- und fristgerecht durch den arbeitgeber erfolgt ist, dann ist doch die freiwillige verlängerung seitens des arbeitgebers keine schikane, sondern genau das gegenteil.

eine krankheit hat auf die kündigungsfrist keinen einfluss. höchstens, wenn der gekündigte z.b. im krankenhaus liegt und das dem arbeitgeber bekannt ist, dann ist eine kündigung, die an die anschrift des arbeitnehmers ging, nicht zugestellt und daher unwirksam. dann muiss sie ggf. noch einmal erfolgen und dann eben mit einem weiteren monat.

Vorab erstmal Folgendes: Die Arbeitsunfähigkeit hat auf den Ablauf oder die Dauer der Kündigungsfrist keine Auswirkungen. Sind die gesetlzichen Kündigungsfristen vereinbart, so gelten diese auch fürden Fall der Arbeitsunfähigkeit. vgl: http://arbeitsrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-6.html

Hier scheint die Sachlage jedoch nicht mit der arbeitsunfähigkeit, sondern mit der Form der Kündigung zusammenzuhängen. Die Kündigung zum 31.10.2012 erfolgte, wenn ich deine Schilderung richtig verstehe, mündlich und ist daher unwirksam.

Die schrifliche Kündigung wurde dann, wenn ich deine Schilderung richtig verstehe, erst im Oktober 2012 ausgesprochen. Diese, jedenfalls den Formvorschriften entsprechende Kündigung, kann das Arbeitsverhältnis frühestens zum 30.11.2012 beenden.

Eine Kündingsfrist, verlängert sich nicht, weil man Krankgeschrieben ist. Und wenn diene Freundin, vielleicht noch in der Probezeit war, brauch der Arbeitgeber auch keinen Grund angeben.