Kündigungsfrist unter Mitbewohnern, wenn einer auszieht. wie ist es geregelt?!

4 Antworten

Ist die Mitbewohnerin Deine Untermieterin hat sie die Kündigungsfrist, i. d. R. 3 Monate, wie alle anderen Mieter auch einzuhalten.

Außerdem muß die Kündigung in Schriftform erfolgen.

Im Moment kann sie frühestens zum 31.08.2015 kündigen.

Ist sie aber mit Dir zusammen Hauptmieterin mit einem gemeinsamen Vertrag, kann sie allein gar nicht kündigen.  

Kündigungsfrist ist 3 Monate wenn es im Mietvertrag nicht anders drin steht. Außerdem, wenn ihr beide als Hauptmieter im Vertrag steht, müsst ihr zusammen die Kündigung schreiben. Sie kann nicht ohne dein Einverständnis, und das des Vermieters kündigen. Wenn du also nicht einmal ein Schreiben gesehen hast, dann bezweifle ich, dass sie so einfach davon kommt.

Wenn sie deine Untermieterin ist, weiß ich nicht wie die Lage ist.

Was habt ihr denn bei Einzug vereinbart und ist sie ebenfalls hauptmieterin

ist das überhaupt rechtens wie sie das macht ? 

Kann man nicht beantworten, da wir nicht wissen ob sie Untermieterin ist oder mit Dir zusammen Hauptmiterin.