Kann ich die Kündigungsfrist umgehen, wegen Feuchtigkeitsflecken und ggf Schimmel?

8 Antworten

Entscheident ist, ob diese Mängel bereits beim Einzug vorhanden waren, Du diese also bereits kanntest, dann kannst Du dich hierauf bei einer fristlosen Kündigung nicht berufen!

Weiterhin solltest Du sofort den Vermieter schriftlich auffordern, unter Fristsetzung, diese Mängel zu beseitigen. Kündige hier bereits an, dass Du sonst kündigen wirst.

Du kannst auch mit dem Vermieter reden und den Vertrag aufheben!

Moderne Dachgeschoßwohnungen sind oft mit Dampfbremsfolien und Mineralwolle gedämmt. Die Dampfbremse gehört wegen der Einwanderung von feuchter Luft und Kondensatbildung immer zur warmen Seite an den Dämmstoff. Nun ist im Sommer aber die warme Seite aussen. Da ist der Dämmstoff in der Regel völlig ungeschützt vor der Sommerluft (Belüftungsebene zwischen Unterspannbahn und Dämmung). Da kann es schnell passieren, dass sich an der nun raumseitig liegenden und entsprechenden kühleren Seite Kondensat bildet, was die Folie benässt und anschließend auch die Wandverkleidung. Wurde der Raum vom Vormieter mittels (mobiler) Klimaanlage gekühlt, so trat dieser Effekt noch verstärt ein und unter Umständen ist die gesamte Mineralwolle nass und schimmelig. Entgegen vieler Meinungen, dass Mineralwolle mineralisch ist und deshalb nicht schimmeln kann, muss man anmerken, dass die Fasern mittels Harzen in Form gepresst und gehalten werden. Diese Harze bieten dem Schimmel ebenso wie Staub und Pollen eine Lebensgrundlage. Sicherlich gibt es eine Klappe zum Spitzboden. Schau dort mal vorsichtig dort nach, ob es Feuchtigkeit und ggf. Schimmel gibt und mache dein weiteres Vorgehen davon abhängig. Mit falschem Lüften der Wohnung selbst hat das überhaupt nichts zu tun, auch wenn das hier gerne behauptet wird.

Gingryu  16.07.2015, 09:41

Selbst wenn der Innenraum mittels mobiler Klimageräte gekühlt wird schaffst man keine Taupunktunterschreitung an der Dampfsperre bzw bremse. Sepbst bei einem so feuchtwarmen, schwülen Klima geht der Taupunkt selten über 20°C. Und solche Klimageräte haben vieleicht 1-2 kw Kälteleistung. Wenn es sich nicht direkt um einen Abstellraum handelt kann man froh sein, wenn das Klimagerät die 24°C im Raum schafft. Und selbst dann ist bei so heißen Tagen die Luft unter dem Dach durch die Sonneneinstrahlung wärmer, was den Taupunkt für die Luft, die die Mineralwolle hinterlüftet selber die feuchte aus der MIneralwolle auf "saugen" sollte.

Und die Wandverkleidung wird auf keinen Fall betroffen sein, weil das Kondenswasser da anfällt, wo Warme Luft auf kalte Oberflächen trifft. also auf der Mineralwollseite und nicht auf der Seite der Verkleidung. Heißt selbst wenn Kondenswasser anfallen sollte, kann das Wasser nur durch Beschädigungen der Dampfsperre/bremse in die Verkleidung gelangen und dann haben wir einen Baumangel.

Mit einer amtsärztliche Bestätigung das von der Wohnung eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht vielleicht.

Aber eh, wenn überhaupt, diese ausgestellt wird ist die Kündigungsfrist mit Sicherheit vorbei.

Also kündige ordentlich und gut ist.

Ach so die Mängel solltest, nein mußt, Du dem Vermieter melden.

Könnte ich mit nem Attest vom Arzt oder ner Wohnungs-Begutachtung von einem Experten die Kündigungsfrist umgehen?

Nein. Nur bei Unbewohnbarkeit wäre eine fristlose Kündigung erfolgversprechend. Bei Mängeln, zumal solchen, die bei Mietbeginn vorhanden oder dann monatelang hingenommen, aber nie reklamiert und beseitigt verlangt wurden, eben nicht.

Denn was der VM nicht kennt, kann er schlecht in den vertragsgemäßen Gebrauchszustand versetzen, oder?

G imager761

Also grundsätzlich darfst Du natürlich einen Mietvertrag kündigen, wenn Du aufgrund des Zustandes Mietobjektes mit gesundheitlichen Einschränkungen zu rechnen hast. Nur das Hauptproblem ist hier, dass Du die Beweislast hast (Und auch mit Attest vom Arzt geht das nicht so leicht, weil der attestiert Dir, dass Du Probleme durch Schimmel hast, dass es durch den Wohnungsschimmel zu Problemen kam steht aber noch aus)

Besser wäre folgender Weg:

Als erstes musst Du den Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern. Fristsetzung 2 Wochen (liest sich für mich nach einem Baumangel, das schafft der nie in 2 Wochen aber Du bist ja nicht vom Fach ;-) ). Im Schreiben auch nach Ablauf der Frist eine MIetminderung ankündigen. Höhe der Mietminderung ist abhängig von den Zimmern, in denen Schimmel anfällt. Vermutlich macht der nichts oder versucht Dich zu beschuldigen für den Schimmel verantwortlich zu sein. Aber hier muss er Dir den unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung nachweisen.

Ein leichterer Weg wäre es, wenn Du den Vormieter kontaktieren könntest. Sollte der Dir nämlich schriftlich bestätigen, dass die Schimmelproblematik bei Ihm auch schon vorhanden war und dass das Problem dem Vermieter bewusst war kannst Du sofort fristlos kündigen und auch sämtliche Dir daraus entstehenden Kosten (Umzug, Hotellzimmer bis Du eine neue Wohnung hast, Maklercourtage) Deinem ehemaligen Vermieter in Rechnung stellen.

Grundlage für das Zweite ist §123 BGB auch gemeinhin "arglistige Täuschung" genannt.