Kündigungsfrist Studentenwohnheim?
Ich habe vor mein Studienort zu wechseln. Ich lebe momentan im Studentenwohnheim und würde gerne die Wohnung kündigen.
''Bei Unterbrechung oder Beendigung des Studiums oder bei Wechsel des Studienortes kann seitens des Mieters gegen Nachweis das Mietverhältnis zum Ende des laufenden Semesters außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Semesterende gekündigt werden.''
Er verlängert sich automatisch um ein Semester, wenn er nicht von einer der Parteien spätestens zwei Monate vor Semesterende gekündigt wird. Das Semester endet immer zum 28.02. oder zum 31.08.
Was bedeutet das für mich ?
3 Antworten
Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 31.01. zum 28.02. oder am 31.07. zum 31.08. erfolgen muss. Die Kündigung muss vor Betriebsschluss am letzten Tag der Frist (also 31.01. oder am 31.07.) zugestellt sein, sonst gilt das Fristende als überschritten.
Stimmt. Ich habe das auf das Sonderkündigungsrecht bezogen.
Du kündigst zum 31.08. und erbringst den Nachweis, dass du anderswo studieren wirst.
Wenn die Kuendigung spaetestens am 29.6. ausgesprochen wird (weil der 30.6. ein Sonntag ist), geht's auch ohne einen solchen Nachweis.
User "Slesonnenblume" hat 2 Minuten vor dir genau die gleiche Frage gestellt (sogar wortwoertlich!) und auch schon Antworten bekommen. Schau mal hier: https://www.gutefrage.net/frage/kuendigungsfrist-fuer-studientenwohnheim
Deine Antwort bezieht sich auf das Sonderkuendigungsrecht gegen entsprechenden Nachweis mit einmonatiger Kuendigungsfrist. Ohne dies muss die Kuendigung schon jeweils 1 Monat frueher ausgesprochen werden.