Kündigungsfrist nach TVöD oder BGB?

3 Antworten

Da wirst Du Dich bei Deinem Arbeitgeber kundig machen müssen, ob er dem Tarifvertrag unterworfen ist oder ob er ihn nur für die Entlohnung anwendet.

Wenn er dem Tarifvertrag unterworfen ist, gelten die dort formulierten Kundigungsfristen.

Ist es lediglich eine freiwillige Anwendung für die Entlohnung, dann gelten - da nichts in Deinem Arbeitsvertrag steht - die Kündigungsfristen nach BGB § 622 Abs.1 : 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonates.

Wenn in deinem Arbeitsvertrag weder etwas zur Kündigungsfrist noch ein Bezug zu einem anwendbaren Tarifvertrag steht,dann könnte es sein,dass du dich in einem kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnis befindest,das mit Erreichen des Ablaubdatums automatisch endet,ohne das es vorher gekündigt werden kann.

Oder,wenn es ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist,gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Abs.:1 BGB.Danach kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum 15.oder zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.

Wenn Du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, steht mit Sicherheit in deinem Arbeitsvertrag welcher Tarifvertrag für dich zutrifft.