Kündigungsfrist nach 6 Monaten Arbeit

5 Antworten

Innerhalb der Probezeit, längstens innerhalb der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses kann man mit einer verkürzten Frist von 2 Wochen zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt kündigen. Die Probezeit müßte aber schriftlich vereinbart sein. Sonst gibt es keine.

Nach Ablauf der ersten 6 Monate gilt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn einzel- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart worden ist.

Steht alles in § 622 BGB

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Gesetzlich hättest du 4 Wochen Kündigungsfrist.

Jedenfalls weniger, als die Kündigungsfrist für die Wohnung.

das muss in deinem arbeitsvertrag drin stehen. schau mal dort nach.

in der regel sind es 4 wochen, aber das kann von betrieb zu betrieb unterschiedlich sein

Bist Du noch in der Probezeit? Wenn nicht, ist etwas im Arbeitsvertrag vereinbart? Gibt es einen Hinweis auf Tarifvertrag? Wenn nichts dabei steht und Du nicht mehr in der Probezeit bist, hast Du eine gesetzliche Kündigungsfrist (BGB § 622) von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats