Kündigungsfrist für Weideland?

3 Antworten

was steht im Pachtvertrag? der neue Eigentümer übernimmt den Pachtvertrag ohne wenn und aber. ein Pachtvertrag hat in der Regel ein Ablaufdatum - dazu muss fristgerecht gekündigt werden.

Eigenbedarf sehe ich zunächst nicht

Nach §594a Absatz 1 BGB:

Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. …

Wenn es unstrittig ist, dass das Pachtjahr jeweils am 1. Oktober beginnt und Dir die Kündigung nicht am/vor dem 5. Oktober zugegangen ist, endet Deine Pacht erst am 30. September 2021. Die Frist ist quasi 2 Jahre, der mögliche Kündigungszeitpunkt ist gerade vorbei.

Ja, so hatte ich das auch gedacht.

Danke für den Paragraphen 🤗

Prinzipiell: Ein Pachtvertrag wird für einen bestimmten, festgelegten Zeitraum abgeschlossen und endet automatisch nach Ablauf von diesem. Der Vertrag kann verlängert, jedoch nicht ordentlich gekündigt werden. Ausnahmen müssen im Pachtvertrag geregelt sein. Dann kommt es darauf an, was im Vertrag steht.

Es ist nur ein mündlicher Vertrag der sich jährlich verlängert, wenn er nicht gekündigt wird.

@Heklamari

 

§ 594a

Kündigungsfristen

(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.

(2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann, ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

Für Dich trifft meines Erachtens Absatz 1 zu. Dein Verpächter kann Dir bis zum 04.01.2019 eine Kündigung zukommen lassen, die dann am 31.12.2020 gültig wird.

Es sei denn der Verpächter hat einen Grund für eine außerordentliche Kündigung, dann kann er zum 31.12.2019 kündigen. Gründe wären:

Kauf durch Zwangsversteigerung (§ 57a ZVG);

Beendigung des Nießbrauchsrechts des Verpächters (§ 1056 BGB):

@Gungrasshopper

Danke

DAS HILFT MIR WEITER.

BEI UNS beginnt das Pachtjahr übrigens immer ab 1.10. eines Jahres