Kündigungsfrist Fitness trotz Umzug wg. Arbeitgeberwechsel?
Hallo Community, Ich habe gerade folgendes Problem: Aufgrund meines Umzugs wg. Arbeitgeberwechsel habe ich den Vertrag mit meinem Fitnessstudio gekündigt. Von meinem jetzigem Wohnort aus beträgt die kürzeste Wegstrecke lt. Google Maps zum Fitnessstudio 93,8km und eine Fahrtzeit von 1Std und 12 Min. Das Fitnessstudio hat meine Kündigung bestätigt... Allerdings schreiben sie:
ZITAT: "Auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen können wir aus Kulanz Ihren Vertrag vorzeitig mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum 20.10.2017 beenden." ZITAT ENDE
Das ist meiner Meinung nach eine Frechheit. Ich bin bei meiner Websuche auf §314 BGB gestoßen. und wenn ich diese Paragraphen richtig interpretiere handelt es sich in meinem Falle um eine Außerordentliche Kündigung da die Wegzeit nicht mehr zumutbar ist und ich müsste eigentlich ohne jegliche Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommen (das macht auch gut 150€ unterschied)
Liege ich falsch mit meiner Interpretation oder bin ich mit meiner Annahme richtig.
Ich bitte wie immer um ernstzunehmende Antworten, für die ich mich hiermit im Vorfeld schon einmal bedanke ;)
Freundliche Grüße
Xaturou
5 Antworten
Ja, du liegst falsch, schon seit einigen Jahren ist der Umzug (auch der beruflich bedingte) kein Sonderkündigungsrecht
Nein, genau das tut er nicht...es wird nicht als wichtiger Grund vom Gericht anerkannt...
In diesem speziellen Einzelfall könnte 314 BGB Abs. 1 durchaus Anwendung finden, da der Umzug hier wegen Aufrechterhaltung / Findung einer ( neuen ) Beschäftigung erfolgte, und somit den Interessen des Fitness-Studio - Betreibers vorangestellt werden könnte.
Dies untermauernd dürfte dann auch das Argument einer unzumutbaren Anfahrtstrecke von vermutlich > 1h Anfahrt ( einfache Fahrt = ~ 95 KM ) ansetzbar sein.
Siehe dazu auch mal hier :
Auf die Mindestlaufzeit können die bestehen. Nach der Mindestlaufzeit bspw. 12 Monate verlängert sich das ganze ja in der Regel wieder um 12 monate. Da kommste dann in der Regel raus wenn du umziehst. Bei mir hies es 5 km grenze.
Streng genommem kannst du aber froh sein dass die so kulant sind und dich nach 3 Monaten rauslassen :)
.
Nun ja, den Arbeitgeberwechsel hat der Fitnessbetreiber nicht zu verantworten, auch nicht deinen Umzug und deinen jetzt langen Anfahrtsweg.
Ob das alles unter "Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen" ausreicht, außerordentlich zu kündigen, scheint mir fraglich - auch weil beiderigerseitige Interessen per Gesetz berücksichtigt werden sollen.
Mit deinem Anliegen werden im Grunde nur deine eigenen Interessen berücksichtigt, und das auch noch in einem Rahmen, den der Vertragspartner in keiner Weise zu verantworten hat, sondern nur du selbst.
Dennoch lässt sich der Fitnessbetreiber auf die Kündiung ein - ob gezwungermaßen oder wirklich aus Kulanz sei dahingestellt.
Nach (3) kannst du nur nach angemessener Frist kündigigen, und da müsste man eine Frist von jetzt bis Oktober bzw. 3 Monate als "angemessen" ansehen, schätze ich.
Fachlichen juristischen Rat kannst du nur bei einem Volljuristen / Anwalt bekommen.
Da liegst du falsch mit deiner Interpretation.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/fitnessstudio--umzug-rechtfertigt-keine-kuendigung-6835690.html
? das sagt aber der §314 des BGB aus?!