kündigungsfrist erwerbsmäßiger Gartenbau

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Im Vertrag bezieht sich der passus auf den tarifvertrag und der wird mir nicht ausgehändigt!

Wenn arbeitsvertraglich die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart wurde, MUSS der Tarifvertrag am Arbeitsplatz ausliegen (TVG § 8: "Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen").

Es gelten die im Tarifvertrag vereinbarten Fristen.

Sollte der Arbeitgeber die Einsichtnahme in den Tarifvertrag tatsaechlich verwehren, wuerde ich die Weigerung des Arbeitgebers dokumentieren (z.B. durch Zeugen) und einfach mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist nach BGB 622 Abs. 1 kuendigen (4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten). Will der Arbeitgeber dann aus der eventuellen Nichteinhaltung der tarifvertraglichen Kuendigungsfrist irgendwelche Forderungen ableiten, soll er doch klagen. Abgesehen davon, dass solche Ansprueche in aller Regel ohnehin nur sehr schwer durchzusetzen sind, wird er dann auch noch erklaeren muessen, wie der Arbeitnehmer denn ueberhaupt eine Frist einhalten kann, die ihm auch auf Anfrage gar nicht mitgeteilt wurde.

so, wie überall sonst: So lange man im Vertrag nichts anderes geregelt hat, 4 Wochen zum Monatsende

meinst du das geht auch 4 Wochen vom 15. zum 15. ? Im Vertrag bezieht sich der passus auf den tarifvertrag und der wird mir nicht ausgehändigt!