Kündigungsfrist bei Honorarvertrag, wenn ein schriftlicher Vertrag über den laufenden Zeitraum nicht vorliegt und der ursprüngliche Vertrag keine Frist nennt?

1 Antwort

Theoretisch hast Du einen unbefristeten Dienstvertrag, für den die Kündigungsfristen gem. § 621 BGB - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html - gelten.

Hallo!

Danke soweit. Habe mit der Zentrale telefoniert und wurde in dieser Angelegenheit auf meine Studioleiterin verwiesen. Na super, gerade das wollte ich vermeiden! Wenn es nach der geht, verbringe ich nämlich den Rest meines Lebens dort... Mal sehen, inwiefern ich da eine verlässliche Antwort erwarten kann. Aber vielleicht bestätigt sie ja die Fristen aus § 621. Ich erstatte nochmals Bericht.

@Kalat

Wenn Du herausgefunden hast, wie Deine Kündigungsfrist ist, dann kündige. Entscheidend ist nur, dass die Kündigung den Empfänger erreicht (schriftlich bestätigen lassen oder per Einschreiben mit Rückschein, oder im Beisein eines Zeugen übergeben).

Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, brauchst Du von der der anderen Seite keine Zustimmung.