kündigungsfrist aushilfe

7 Antworten

wenn in deinem Vertrag nichts von einer Kündigungsfrist steht, dann tritt ganz normal BGB § 622 I, ein, sprich: Kündigungsfrist vier Wochen zum fünfzehnten oder Monatesende

Es handelt sich bei diesem Paragraphen um das BGB Bürgerliches Gesetzbuch.

Wenn nichts im Vertrag steht, hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende!

Es kommt darauf an, wie lange du schon im Betrieb bist. Befindest du dich noch in der Probezeit? Dann kannst du sofort kündigen, wenn nichts anderes vereibart ist (manchmal werden 2 Wochen Kündigungsfrist vereinbart). Ich würde aber nicht auf den letzten DRücker kündigen, sondern schon ein paar Tage vorher. Wenn du länger als die Probezeit dabei bist, hast du 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats. BGB.

Einen Monat vorher....Sonst wären es 3...

Wenn Du noch in der Probezeit bist, ja ohne Angabe von Gründen. Danach 14 Tag zum Monatsende.