Kündigungsfrist Arzthelferin
Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe! Ich bin seit 2001 in einer Arztpraxis tätig. 2001-2004 habe ich in der Praxis meine Ausbildung absolviert, danach wurde ich übernommen. 2004 habe ich dann meinen Arbeitsvertrag bekommen (damals war ich noch sehr jung und naiv und einfach nur froh einen Festvertrag unterschreiben zu dürfen. In meinen Arbeitsvertrag steht: §9 Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. .... 2005 sind wir dann fusioniert mit einem Kollegen. Es gab einen Zusatz zu meinen Vertrag U.a. der Satz "Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit bestimmt sich nach der Zeit Ihrer bisherigen und zukünftigen für die Gemeinschaftspraxis Dr... und Dr...." ""Eine Kündigung wegen des Betriebsüberganges ist unwirksam, dass Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Ihnen bleibt jedoch unberührt." " Der Inhalt Ihres Vertrages wird durch den Betriebsübergang nicht geändert". 2008 musste ich eine Änderung unterschreiben, dass ich freiwillig auf das 13. Gehalt verzichte mit mit den Worten "Wenn jemand nicht unterschreibt sehe ich mich aus wirtschaftlichen Gründen dazu Ihn zu kündigen".
Jetzt meine Frage- Mir wurde von Bekannten gesagt, dass sie dir Kündigungsfrist zu gunsten des Arbeitnehmers geändert haben soll? 6 Wochen zum Quartalsende ist wirklich grausam!!! Ich kann dann nur 4 mal im Jahr kündigen... Die meisten Praxis suchen sofort... Ich kann dadurch, dass ich einen Haushalt habe und laufende Kosten auch nicht einfach auf Gut Glück kündigen und eine Sperre von 3 Monaten in Kauf nehmen. Jetzt läuft meine "Kündigungsfrist" nächsten Freitag ab und der Gedanke quält mich wirklich, dass meine nächste Chance dort weg zu kommen erst zum 1.7. ist. Dann die 2. (nebensächliche) Sache ist, dass Durch den Nachsatz der neuen Praxiszugehörigkeit (Auf meiner Gehaltsabrechnung steht Eintrittsdatum 1.7.2005) wurde ich doch im Falle einer Kündigung um meine vorherigen Jahre "betrogen". Ein Aufhebungsvertrag wird absolut nicht in Frage kommen- dass wird mein Chef niemals zulassen. Weiß jemand einen Rat ob ich eine Chance habe eher als 6 Wochen zum Q-Ende aus meinem Arbeitsverhältnis zu kommen? Dankeschön
2 Antworten
Hey, ich hab dir da mal eine Seite rausgesucht, die dich interessieren dürfte:
http://www.anwaltskanzlei-wollweber.de/kuendigungsfrist-arbeitsrecht.html
Darin steht unter anderem, ums mal kurz zu fassen, dass längere Kündigungsfristen als die gesetzlich festgelegten jederzeit vertraglich vereinbart werden dürfen. Da die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren sowieso 4 Monate beträgt, ist die Kündigungsfrist in deinem Fall nicht einmal länger als gesetzlich festgelegt (wenn man den Betriebsübergang außen vor lässt). Vertraglich darf festgelegt werden, dass sich auch der Arbeitnehmer an die verlängerten Kündigungsfristen halten muss. Es wäre nur unzulässig, für den Arbeitnehmer längere Fristen festzulegen als für den Arbeitgeber.
Was die andere Angelegenheit angeht, verstehe ich nicht so wirklich, wie du das "betrogen" meinst. Durch die Fusion mit der anderen Firma ist ein neues Unternehmen entstanden (steht ja schon im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang) und bei diesem "neuen" Unternehmen bist du erst bei 2005. Das bedeutet aber nicht, dass die früheren Jahre verloren sind (was beispielsweise Rentenbeiträge angeht, falls du das meinst). Das ändert nämlich nichts an der Tatsache, dass du bei deinem Chef schon seit 2001 arbeitest, das lässt sich ja zweifelsfrei nachweisen. Wenn du dir Sorgen um die Abfindung machst: auf die hat man im Regelfall nur Anspruch, wenn der Arbeitgeber kündigt, nicht der Arbeitnehmer. Ausnahme wäre beispielsweise, wenn du gemobbt würdest und dich deshalb nicht mehr in der Lage sähest, dort zu arbeiten.
Zu 1: Sehe ich keine Chance, eine solche Kündigungsfrist ist einigermaßen normal.
Zu 2. Nach Deinen Zitaten oben...
Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit bestimmt sich nach der Zeit Ihrer bisherigen und zukünftigen für die Gemeinschaftspraxis
gilt 2001 als Eintrittsdatum. Was auf der Abrechnung steht ist unerheblich.
Du hättest nach Deinem 18. Geburtstag eine Anpassung des Vertrags verlangen können, jetzt ist es dafür definitiv zu spät.