Kündigungsfrist Arbeitnehmer nach 15 Jahren?
Hallo, welche Kündigungsfrist gilt für mich als Arbeitnehmer nach 15 Jahren, wenn im Vertrag nichts weiter eingetragen ist??
6 Monate oder 4 Wochen??
3 Antworten
Du selbst kann 4 Wochen zum Monatsende kündigen, der Arbeitgeber nicht unter 6 Monaten.
Warum solltest Du so unbedarft sein zu kündigen?
Mit 15 jähriger Zugehehörigkeit bist Du halbwegs unkündbar, da die Abfindung durch den Arbeitsgeber diesem viel Geld kosten würde.
Je nach Aufhebungsvertrag durchauus weit mehr als die gesetzliche Regelung vorsieht.
Einen solchen Job behält man und sitzt die Situationen aus die da auf einen zukommen würden.
In dieses Jobangebot musst Du den Preis für die Sicherheit einrechnen die Du aufgibst.
Etwas Vergleichbares kann Dir der neue Job nicht bieten.
15 Jahre Firmenzugehörigkeit ist eine beträchtliche Summe im Fall der Abfindung.
Eine neue Herausforderung kannst Du auch nebenberuflich finden.
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das ist dann die für Dich geltende gesetzliche Frist. §622 BGB
Ev könnte im Arbeitsvertrag aber noch auf einen Tarifvertrag verwiesen werden. Bitte beachten.
Sofern dem keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen, kannst du als Arbeitnehmer i. S. d. § 622 BGB mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsletzten ordentlich kündigen.
G imager761
Hallo,
es geht um ein Jobangebot.
Ich suche seit längerem eine neue Herausforderung!!!