Kündigungsfrist als Leasingarbeiter

6 Antworten

Du hast die Kündigungsfrist bei deinem Arbeitgeber, die du in deinem Arbeitsvertrag vereinbart hast. Leasing-Arbeiter scheint eine neue Variante von Ausbeutung zu sein. Muss da hinterher auch eine Abwrackprämie gezahlt werden? Wie hoch ist denn dein Restwert, wenn du die entsprechenden km runter hast?

Was soll denn so eine unqualifizierte Antwort, Hans? Wenn du mal die Frage genauer lesen würdest, so wäre dir aufgefallen, dass es sich hier um eine Frage eines Österreichers handelt. Und wenn du hier keine sachdienliche Antwort kennst, muss auch kein Unsinn geschrieben werden!

Wenn man als "Arbeiter" (d.h. gewerbliches Personal) eingestuft ist, gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 1 Woche. Im Angestelltenrecht gilt 1 Monat.

Die Kündigungsfristen sind abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Für Angestellte gelten die Kündigungsfristen nach dem Angestelltengesetz.

Leasingarbeiter, ist gleich Leiharbeiter du hast eine kündigungsfrist von 1 Woche...habe bei mir im Betrieb schon einige gehabt...

Das sollte eher die Abmeldefrist sein. Die Kündigungsfrist dürfte im Regelfall höher sein.

du bist auch als leasingmitarbeiter an fristen gebunden. schau mal in deinen arbeitsvertrag.