Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal oder 4 Wochen zum Monatsende
Möchte den Job wechseln. Bin über 20 Jahre angestellt. Kein Tarifvertrag. Freier Handel. Im Arbeitsvertrag steht: Das Anstellungsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal gekündigt werden. Es handelt sich dabei um einen Standardformularvertrag aus dem Schreibwarenladen. Nun möchte mein zukünftiger Arbeitgeber dass ich bereits im September anfange und eben nicht erst nach dem Quartal am 01.10. Klar, der Aufhebungsvertrag ist vermutlich immer möglich. Aber ich hätte gerne gewußt ob nun die neue gesetzliche Kündigungsfrist für mich gilt, weil eben in meinem Fall die günstigere Variante.
4 Antworten
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ist gültig,da kann man nichts dran ändern.
Aber wir befinden uns zur Zeit im Monat Juli,da hast du doch noch bis Mitte August Zeit,die Kündigung fristgerecht zum 30.September,also zum Ende des dritten Quartals,vorzunehmen.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn aus Arbeitnehmersicht die vertragliche Kündigungsfrist kürzer ist. Schließen aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einvernehmlich einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist länger als die gesetzliche Frist, so ist diese dann auch für BEIDE bindend.
ANSPRUCH auf Verkürzung besteht nicht, aber ein Gespräch und ein Kompromiss sollte doch zu finden sein.
Du muß die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten oder dich mit dem Arbeitgeber einigen. Hast du deinen Jahresurlaub noch?
Sprich mit deinem jetzigen Chef über eine vorzeitige ordentliche Kündigung. Die meisten lassen sich darauf ein, weil sonst doch nur der Arbeitsfrieden gestört würde.