Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal oder 4 Wochen zum Monatsende

4 Antworten

Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ist gültig,da kann man nichts dran ändern.

Aber wir befinden uns zur Zeit im Monat Juli,da hast du doch noch bis Mitte August Zeit,die Kündigung fristgerecht zum 30.September,also zum Ende des dritten Quartals,vorzunehmen.

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn aus Arbeitnehmersicht die vertragliche Kündigungsfrist kürzer ist. Schließen aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einvernehmlich einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist länger als die gesetzliche Frist, so ist diese dann auch für BEIDE bindend.

ANSPRUCH auf Verkürzung besteht nicht, aber ein Gespräch und ein Kompromiss sollte doch zu finden sein.

Du muß die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten oder dich mit dem Arbeitgeber einigen. Hast du deinen Jahresurlaub noch?

Sprich mit deinem jetzigen Chef über eine vorzeitige ordentliche Kündigung. Die meisten lassen sich darauf ein, weil sonst doch nur der Arbeitsfrieden gestört würde.