Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende, was heißt das genau?

10 Antworten

Wenn du oder dein Arbeitgeber dir ordentlich kündigen will, muss dies 4 Wochen vorher schriftlich passieren und dann wirkt die Kündigung zum Monatsende des kommenden Monats.

Anne707 
Fragesteller
 04.12.2011, 18:18

ok danke

Wenn du beispielsweise zum 31.01. würdest kündigen wollen, müßte die schriftliche Kündigung spätestens am 03.01. dem AG zugegangen sein. Also genau 4 Wochen vorher.

Das heißt: wenn du z.B. morgen eine Kündigung bekommen würdest, dann muss die Kündigung in frühestens 4 Wochen erfolgen (morgen + 4 Wochen = 2.1.12). Allerdings muss dieser Tag am Monatsende sein... also Kündigung zum 31.1.

heisst das wenn ich z.b. 10august eine Kündigung erhalte dass ich dann 4 Wochen später raus bin aus dem vertrag, also 10. September oder ende des semtembers,.....was heisst zum ende des Monats

Wenn Du kündigen willst musst die Kündigung vier Wochen vor Monatsende beim Arbeitgeber eingegangen sein. Ohne diesen Satz würde die gesetzliche Kündigungsfrist für Dich gelten und die beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Für Deinen Chef gilt diese vertragliche Kündigung momentan auch. Für ihn verlängert sie sich aber mit der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Für Dich nicht

Kaltenbecher1  04.12.2011, 23:51

das mit den unterschiedlichen kündigungsfristen für AG und AN kenne ich in vielen Situationen wie z B im Mietrecht, aber nicht im Arbeitsrecht. für welche Branche soll das denn gelten?

DerCAM  05.12.2011, 01:37
@Kaltenbecher1

Das ist nicht branchenbezogen sondern steht so im Gesetz. BGB 622 Abs. 1 regelt die grundsaetzliche Kuendigungsfrist fuer beide Seiten. Abs. 2 regelt dann, ab wan sich diese fuer den Arbeitgeber (nur fuer diesen!) verlaengern.

Vertraglich kann von den gesetzlichen Regelungen angwewichen werden Einzelvertraglich kann aber keine fuer den Arbeitgeber kuerzere Frist als nach BGB 622 wirksam vereinbart werden (tarifvertraglich hingegen schon).