Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende

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Richtig! Drei Monate zum Monatsende heißt, dass die Kündigung schriftlich bis spätestens letzter Werktag vor Monatsende Mai beim Arbeitgeber vorliegen muss, damit die Kündigung mit Ende August wirksam ist. Auch wenn Du die Kündigung morgen schon abgeben solltest, dann ist es trotzdem zum 31.08.2014. Achtung, wenn noch Klauseln enthalten sind betreffend "zum Quartalsende" etc. etc. Anteilsmäßiger Urlaub darf natürlich auch noch in Anspruch genommen werden. Alles Gute!

Anteilsmäßiger Urlaub darf natürlich auch noch in Anspruch genommen werden.

Das ist so nicht korrekt. Wenn das Arbitsverhältnis zum 01.01. bestand und zum Juli oder später gekündigt wird, so halt man den vollen Urlaubsanspruch. Vertraglich kann eine anteilige Regelung getroffen werden, aber der gesetzliche Jahres-Urlaubsanspruch muss gegeben werden.

Link: http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/502888/Urlaubsanspruch.html?page=2

Ja, das wäre korrekt.