Kündigungsfrist 2 Wochen zum Wochenende

6 Antworten

Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen "zum" Wochenende.

Reich deine Kündigung am Freitag den 17.01.2014 ein.

Wochenende ist ein allgemeiner Begriff, für die, wie Familiengerd schon angeführt hat "freien Tage zwischen Ende und Beginn der "allgemeinen Arbeitswoche/tage" Samstag ist ein normaler Werktag.

Da hier der Samstag für dich bis 24 Uhr ein Werktag (Arbeitstag) ist, ist die Kündigung bis spätestens Freitag dem 17.01.2014 gegen 24:00 Uhr dem Arbeitgeber zuzustellen.

Bei Dir beginnt das Wochenende, in der Nacht von Samstag den 01.02.14 ab 24:00 und 00;01 auf Sonntag dem 02.02.14

Du meinst 2 Wochen zum Monatsende. 2 Wochen zum Wochende wären ja unmöglich. In deinem Fall also bis zum 15.01!

Ich muss laut Vertrag zum Wochenende kündigen. Samstag (1.2.) ist für mich ein Arbeitstag - wann ist also Wochenende am 1. oder am 2. Februar?

Für Dich ist das Wochenende Sonntag, der 02.02.2014, wenn Du samstags arbeiten musst!

Nach allgemeiner Übereinkunft wird als Wochenende der Zeitraum zwischen dem Ende einer durchschnittlichen Arbeitswochen - also nach Freitag bzw. Samstag - und dem Beginn der neuen Arbeitswoche bezeichnet.

Unter der Voraussetzung, dass die sehr merkwürdige Kündigungsfrist tatsächlich 14 Tage zum Wochenende ist und Du am Samstag, den 01.02.2014 (das ist in Deinem Fall ja noch nicht das Wochenende, zu dem Du angeblich kündigen kannst), nicht mehr arbeiten möchtest, musst Du dann zum Sonntag, den 26.01.2014, kündigen.

Der späteste AbgabeTermin für die Kündigung wäre eigentlich der 12.01.; da das aber ein Sonntag ist, würde Dein ARbeitgeber erst am Montag, den 13.01., die Kündigung erhalten und die Frist am 14.01. beginnen - zu spät.

Also musst Du dafür sorgen, dass der Arbeitgeber die Kündigung spätestens am Samstag, den 11.01.2014 erhält, wenn der Samstag ein regulärer Arbeitstag im Betrieb ist - ansosnten ist der Termin Freitag, der 10.01.2014!

Ich halte diese Kündigungsregelung für ziemlich dubios!

Nach allgemeiner Übereinkunft, DH wird als Wochenende der Zeitraum zwischen dem Ende einer durchschnittlichen Arbeitswochen - also nach Freitag bzw. Samstag - und dem Beginn der neuen Arbeitswoche bezeichnet.

;-)))

Das ist doch eigentlich egal, Du kannst doch etwas eher kündigen, hauptsächlich die 2 Wochenfrist ist nicht überschritten, Du mußt nur das Datum 1.2.2014 als Kündigungstag angeben.

Ich muss laut Vertrag zum Wochenende kündigen. Samstag (1.2.) ist für mich ein Arbeitstag - wann ist also Wochenende am 1. oder am 2. Februar?

Mach es sofort mit Kündigung zum 31.01.2014 ......