Kündigungs Grund?

17 Antworten

Also das hast du gut erkannt.

erstens ist es nicht möglich jedes Glas zu öffnen und auch nicht im Sinn des Kunden, das ist kein Kündigungsgrund und sollte deshalb mit einer Kündigungsschutzklage beantwortet werden.

Zu dem falschen 20 er würde ich empfehlen selber Anzeige bei der Polizei zu machen wegen Verbreitung von Falschgeld. Denn es ist verboten Falschgeld in den Umlauf zu bringen. Testkäufer müssen sich sofort nach dem Kauf zu erkennen geben damit der Schein nicht in falsche Hände gerät.

Also die Kollegen ist da absolut auf der sicheren Seite

Ihr als Kollegen könnt ihr damit helfen, wenn ihr eine schriftliche Anfrage an den Chef richtet, ob er wünscht das ab sofort alle Gläser geöffnet werden um zu kontrfollieren was drin ist. Das kann er niemals bejahen und somit hat eure Kollegin vor Gericht ein super Beweis.

Ihr alles Gute

Schreib hier mal wie das aus gegangen ist.

Danke

Top, DH

Es gab bestimmt andere Gründe für die Kündigung, mit dem Testkauf wurde sicher nur ein Vorwand gesucht um diesen Mitarbeiter los zu werden. Es gibt Arbeitsgerichte, eine Abfindung ist in diesem Fall sicher "drinn".

Sollte das mit dem falschen Geldschein stimmen, dann hat sich der Testkäufer sicher strafbar gemacht in dem er Falschgeld in Umlauf gebracht hat. Die Frage ist, ob man es nachweisen Kann.

die geschilderten Vorfälle sind entweder frei erfunden oder müssen unbedingt rechtlich verfolgt werden, und zwar unverzüglich.

Also das ist kein Kündigungsgrund. Ich habe noch nie erlebt, daß die Nutella-Deckel kontrolliert werden müssen. Oder gab es dazu eine klare Anweisung vom Chef, die Deckel zu kontrolieren? Da könnte man ja gleich alle Packungen aufmachen, um zu gucken, ob jemand was hineingeschmuggelt hat.

Und mit einem falschen 20er, daß ist so eine Grauzone. Einerseits ist Falschgeld in Umlauf bringen eine Straftat, andererseits wollte er testen, ob der Verkäufer den Schein vorher kontrolliert. Wenn er sieht, daß der Verkäufer ihn nicht kontrolliert, hätte er ihn aber sofort ansprechen müssen, um zu verhindern, daß der Schein in Umlauf kommt.

Da war wohl der Testkäufer von der "ganz schlauen" Sorte.

Ich würde der Kündigung widersprechen, denn das war einfach fies.

"Zu 2) Der falsche 20ger wurde nicht in der Kasse gefunden, also hat den jetzt ein Kunde, macht sich damit der Testkäufer nicht selbst strafbar?"

Die Besten der Besten. :|