Kündigungfrist im Einzelhandel während der Probezeit
Hallo, ich arbeite zurzeit im Einzelhandel für den größten Discounter. Zurzeit bin ich in der Probezeit.
Jetzt hab ich die Chance bekomme für ein anderes Unternehmen zu arbeiten.
Meine Frage ist wie sind die Kündigungsfristen bei Probezeiten? Ich lese mal 2 Wochen mal 4 Wochen.
Wäre für Antworten sehr dankbar!
4 Antworten
Mh also eig müsst das bei dir im Vertrag stehen wie es geregelt ist. In der Regel ist es eig so das man in der probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist, kündigen kann (zumindest war das bei mor immer so)
und ohne Kündigungsfrist
Das ist falsch (siehe meinen Kommentar oben)!
Schau in deinen Arbeitsvertrag, denn dort sollte die Kündigungsfrist während der Probezeit angegeben sein, oder es wird Bezug zu einem Tarifvertrag genommen.
Wenn beides nicht zutrifft, dann gilt § 622 Abs.:3 BGB:
"Während einer vereinbarten Probezeit, längsten für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Sollte im Vertrag stehen.
In der Probezeit meist fristlos oder sehr kurzzeitig.
In der Probezeit meist fristlos
Das ist falsch für Deutschland!
Auch in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich (Ausnahme bei Ausbildungsverhältnissen) - und ein neuer Arbeitsplatz ist kein wichtiger Grund.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (in der Probezeit 14 Tage nach BGB § 622 Abs. 3) oder die eventuell längeren arbeitsvertraglichen oder längeren oder kürzeren tarifvertraglichen Fristen.
Steht in deinem Vertrag
Ganz "schlaue" Antwort!
Und wenn da nichts steht???