Kündigung Zweitwagen-Versicherung - welche SF-Klasse?
Hallo zusammen,
mein Auto ist zur Zeit noch bei meinem Partner als Zweitwagen versichert. Der Wagen wird jetzt aber verkauft, ich habe ein neues Auto und ich werde mich von meinem Partner trennen.
Wenn ich jetzt also das neue Auto wieder auf mich versichere, habe ich dann trotzdem die SF-Klasse, die mein noch-Farhzeug als Zweitwagen hatte, oder wird der neue dann in die Klasse eingestuft, in der ich vor der Zweitwagen-Versicherung war?
4 Antworten

Falls Du Dich im "Guten" trennst, kannst Du Dir Deine schadenfreien Jahre aus dem Vertrag Deines Partners übertragen lassen.
Allerdings muss er damit einverstanden sein und das Formular unterschreiben.
Wenn das nicht geht, fängst Du quasi von vorne an. Allerdings gibt es bei den Versicherern unterschiedliche Regelungen, um den Schock (wegen des hohen Beitrages) etwas abzumildern. Zum Beispiel die sogenannte "Führerscheinregelung" oder Sonderkonditionen für Kunden, die auch Hausrat, Haftpflicht, etc. beim gleichen Versicherer haben.

Man fängt von vorne an, aber mit den Versicherungen läßt sich handeln. Sicher kannst du nachweisen, dass du in den ..? Jahren unfallfrei gefahren bist. Die neue Versicherung wird sich die entsprechende Bescheinigung bei der jetzigen holen, vielleicht kannst du auch die neue Versicherung bei derselben Gesellschaft abschließen, dann ist es noch einfacher.

...aber mit den Versicherungen läßt sich handeln.
Hey uschi4541, da irrst du dich hier aber mit "handeln". Jeder Versicherer hat hier seine eigenen Bedingungen und nur diese haben Gültigkeit! Entweder eine Übertragung der schadenfreien Jahre mit Einverständnis des Partner oder selbst "neu" anfangen, evtl. mit Sondereinstufungen wie z.B. Führerscheinregelung usw.

soweit ich weiß fängst du wieder frisch an mit den Prozenten. Je nach Versciherung kann aber die Einstufung recht unterschiedlich ausfallen.

Dein neues Fahrzeug wird nach Deinem persönlichen Freiheitsrabatt versichert. Dieser ist unter Umständen sogar schlechter als vorher, denn wenn man zu lange keine eigene Versicherung hat, verfällt der Rabatt Stück für Stück.