Kündigung zwecks Eigenbedarf trotz Prüfungsphase?

8 Antworten

Wenn ein naher Angehöriger des Vermieters Anspruch auf die Mietwohnung stellt, ist der Eigenbedarf gegeben.

Welche Wohnung dann betroffen ist, ist eigentlich egal.

Dass du im Moment in einer besonderen Situation bist, hat ja nicht der Vermieter zu vertreten.

Er könnte ja auch argumentieren, dass du sowieso ausziehen wirst, wenn du deine berufliche Karriere beginnst.

Missbräuchlich würde der Eigenbedarf nur angemeldet, wenn dann anschließend ein Dritter dort einziehen würde.

Das was Du heir als Argumente vorbringst ( Prüfung; ehemalige Wohnung der Tochter würde ich mal in Ruhe mit dem Vermieter besprechen.

Vielleicht kann man so eine Einigung finden ohne Anwalt und Mieterbund.

Würde in diesem Fall einen Mieterschutzverein o.ä unter Vorlage des Mietvertrages involvieren/besuchen!

Der Eigenbedarf ist gerechtfertigt. Die gleiche Wohnung im selben Haus, gehört diese denn auch eurem Vermieter und ist leerstehend? Oder gehört sie jemand anderem.
Es gibt schlimmeres. Wohnungssuche nebenher ist nicht so viel Arbeit, ein Umzug ist in 1-2 Tagen größtenteils durch.

Außerdem kann die Wohnungssuche vom Ehemann bewältigt werden, der ja mit seinem Studium fertig ist

die Begründung zur Eigenbedarfskündigung ist rechtmäßig. Eure Wohnung ist die Untere! 

Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus in dem sich eine weiter Wohnung befindet, die mit unserer identisch ist.

leider völlig unerheblich