Kündigung zum Ende des Monats (Miete)?
Ich habe momentan ein Mietverhältnis, welches ich in naher Zukunft kündigen möchte. In meinem Mietvertrag steht dazu:
"Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist zum Ende eines Kalendermonats einzureichen."
Was bedeutet das konkret, wenn meine Kündigung beispielsweise am 2. Mai bei meinem Vermieter eingeht? Ist dann die Wohnung zum 31. Juli (also am Ende des dritten Monats nach dem Eingang) oder zum 31. August (drei Monate nach dem Ende des Monats des Eingangs) gekündigt?
5 Antworten
Wenngleich die Klausel so nicht gültig ist, weil Du laut Gesetz bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen kannst, kannst Du bis spätestens 4. Mai zum 31.7. kündigen.
"Nett" ist es natürlich, das frühestmöglich zu machen.
"Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist zum Ende eines Kalendermonats einzureichen."
Die Klausel ist so nicht wirksam, es gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen und zwar wie folgt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
In Deinem Beispiel ist die Kündigung wirksam zum 31. Juli
Wenn du se am 2.Mai einreichts, = dann 31. August.
Da steht ja zum Ende, nicht zu Anfang eines Monats. Reich sie doch am Besten Ende April ein, dann wäre es bis zum 31.Juli.
Und wenn du die Kündigung persönlich abgibst, lass es dir bestätigen, ansonsten mit Einschreiben oder in ANwesenheit mit zwei seriösen zeugen. Sonst könnte dein VM im nachhinein behaupten, er hätte nichts erhalten.
Wenn du se am 2.Mai einreichts, = dann 31. August.
Falsch schau mal hier:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Die SCHRIFTLICHE Kündigung muss dem Vermieter am 3. Werktag des Monat vorliegen, damit der Mietvertrag am Ende des übernächsten Monats ausläuft.
Ja, im April ist der Termin bereits verstrichen.
Ja.
Die Kündigungsfrist beginnt nach dem Eingang der Kündigung beim Vermieter, also am 31. August. Willst du 1 Monat früher raus, muss diese bis ENDE April dem Vermieter vorlegen.
Wenn der FS zum 31.07. kündigen will, dann muss die Kündigung bis zum 3. Werktag im Mai dem Vermieter vorliegen. So will es das Gesetz und das kann ein Vermieter auch durch eine so komische Vereinbarung nicht aushebeln. Diese Vereinbarung ist unwirksam.
Falsch, siehe mein Kommentar zu starjuice.
Grottenfalsche Antwort. Selten soviel Unkenntnis vom Mietrecht gelesen.
In meinem Beispiel also, wenn sie bis zum 4. Mai vorliegt, bin ich Ende Juli raus, oder?