Kündigung wegen zu viel Krankenstand in der Lehre?

6 Antworten

Wie es in Österreich gehandhabt wird, kann dir vermutlich nur die Österreicher selbst sagen. Auf deutschem Boden sind diese natürlich nichtig, da du einen eindeutigen Grund hast. Und ich gehe nicht davon aus, dass du länger als 4 Wochen krank warst. Du hast sogar das Recht, dass diese Mahnung zerstört wird, bzw. aus deine Personalakten verschwinden, da diese unrechtmäßig ist.

Allerdings: Du schreibst, dass du eine Bestätigung vom Krankenhaus hast. Das reicht, hier zumindest, leider nicht aus. Du benötigst einen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, was du widerrum von deinem Hausarzt bekommst - nicht aber vom Krankenhaus. Du müsstest somit sowohl die Bestätigung für deinen Aufenthalt im Krankenhaus, als auch einen Krankenschein von deinem Hausarzt vorlegen (oder nur die vom Hausarzt). Anderfalls, würdest du nur die Krankenhausbestätigung vorlegen, gilt das rechtlich nicht als "Entschuldigt" bzw. "Bestätigung als Arbeitsunfähigkeit".

Also insgesamt war ich sicher länger als 4 Wochen Krank aber durchgehend nicht. Es waren halt immer 3 Tage oder 2 Tage. einmal sogar 2 Wochen.

ich habe auch eine Arbeitsunhähigkeitsbestätigung. das vom Krankenhaus hab ich nur damit sie weiß das ich wirklich dort ware. weil sie glaubt mir nicht.

@Taanjax

Dann eindeutig: Es ist nichtig. Du bist im Recht. Und kannst sogar im Arbeitsgericht klagen und gewinnen.

@Taanjax

auch ohne ermahnung,ich würde mir trotzdem ( privat) ein gespräch mit ihr aufsuchen,du bist noch in der ausbildung? nicht zu vergessen .wen dir diese stelle wichtig ist? gl

@Nerui

Naja Arbeitsgericht ist finde ich etwas zu heftig. ich will ja noch ein gutes Verhältnis mit meiner Chefin. aber sie redet immer so abwertend mit mir wenn ich Krank bin. und sie versteht es auch nicht das ich Probleme mit den Mandeln habe.

Mehr als Untersuchungen kann ich nicht machen. und solange nichts besser wird können die meine Mandeln nicht raus nehmen.

eine Mandelentzündung ist nicht ansteckend........ das sollte also kein Grund sein, nicht zur Arbeit zu gehen. Natürlich kann man wegen zu vielen Krankheitstagen - auch in der Ausbildung - gekündigt werden, aber das ist sehr schwer. Darüber solltest du dir keine Gedanken machen. Allerdings kann dein Arbeitgeber veranlassen, dass man deine Prüfungszulassung überprüft. Das heißt, dass er dich NICHT zur Prüfung anmeldet und die Handelskammer dem zustimmt.

hattest du schon mal Angina ? Eitrige Mandeln sind sehr wohl Ansteckend.

@Taanjax

es geht nicht um die Angina sondern um die Anzahl der Kranktage, egal wegen welchen Krankheiten

bei schon eine ermahnung? würde ich schon langsam mich sorgen machen deswege,.aber wen ich in deiner stelle were ja? ich würde direkt in die arbeit hinfahren mit der bestätigung? und mit die cheffin darüber reden,du hast kein fieber? du kannst gehen? dan siehst sie wenigstens,das er dir wichtig um diese stelle dir gehen tut,sie kann nur vermuten wie es dir geht,aber es wissen? gehe dort hin direkt und suche ein gespräch mit ihr,ihr findet bestimmt dan ne lösung ob du kommen kannst oder sollst,so sind beide ruhig gestellt gl

ups ich habe noch keine Ermahnung bekommen. Tut mir leid, da hab ich mich leider verschrieben .

Du solltest bis zur Operation so oft wie möglich zur Arbeit gehen. Bis jetzt hat sich ja noch niemand negativ geäußert.

In Deutschland muss man nach einer Mandel OP 7 Tage im Krankenhaus bleiben wegen nachblutungen. Ich weiß nicht wie es in Österreich aussieht. Das musst du auch noch bedenken. Das du danach auch noch eine Weile krank bist.

ich würde eh gerne gehen. aber was bringt es sich wenn ich jeden Anstecke, ich habe zur zeit so einen elenden Husten das ich jedesmal kurz vorm erbrechen bin. Für mich hat das keinen Sinn weil ich nicht will das die anderen dann auch Krank sind.

@Taanjax

Dann wird es Zeit das die Mandeln raus kommen!

@schwabenmaedle

die können die Mandeln nur raus nehmen wenn ich keinen Husten mehr habe oder besser gesagt wenn ich komplett Gesund bin.

Nein darf sie nicht azubis haben einen besonderen Kündigungsschutz! Von daher muss es ein besonderer Grund vorliegen zb klauen (vertrauensverhältnis existiert nicht mehr) oder aus betrieblichen Gründen (wenn der Chef in die Insolvenz geht)