Kündigung wegen Weihnachtsfeier?

11 Antworten

Nein, das ist kein Kündigungsgrund. Normalerweise ist die Teilnahme an Weihnachtsfeiern sowieso freiwillig, weil sie außerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden.

Du solltest aber insbesondere deinen Chef und, wenn du es möchtest, deine Kollegen VORHER über den Grund informieren. Tust du es nicht, könnten deine Kollegen denken, du willst nichts mit ihnen zu tun haben. Das macht einen schlechten Eindruck.

Da der Fragesteller noch in der Probezeit ist, bedarf es keiner Begründung, wenn das Ausbildungsverhältnis gekündigt wird.

Wenn Du die Weihnachtsfeier Deines Betriebs nicht besuchst, ist das kein Kündigungsgrund. Nachdem Du auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bist, wird Dir das auch niemand übel nehmen.

Wenn Du die Feier trotzdem gerne besuchen willst, läßt sich vielleicht eine Übernachtung bei einem anderen Azubi oder Kollegen arrangieren. Du kannst ja mal fragen, ob jemand dazu bereit wäre. Aber nur dann, wenn Du tatsächlich auf die Feier gehen willst. Zwingen brauchst Du Dich nicht.

Giwalato 

Es ist kein Kündigungsgrund. Teilnahme an Betriebsfeiern ist freiwillig, jedoch wird es manchmal negativ gewertet, nicht daran teilzunehmen... Können dich nicht z.B. deine Eltern abholen o.ä.?

Niemals! Die Weihnachstfeier findet in deiner Freizeit statt. Dies ist eine freiwillige Veranstaltung. Deine Freizeitplanung kann dein Arbeitgeber nicht beeinflussen.

Bedanke Dich für die Einladung und sage das Du an diesem Tag familär gebunden bist.

Schon bist Du raus aus der Feiergeschichte :-)

Warum lügen? Dafür gibt es keinen Grund.